Die Natur ist frei zugänglich. Zumindest im Freistaat. Gemäß der Bayerischen Verfassung und dem Bayerischen Naturschutzgesetz darf jeder Mensch die freie Natur in Bayern unentgeltlich und ohne vorherige Genehmigung genießen – egal ob für Erholung, Spaziergänge oder um die Schönheit der Landschaft zu bewundern.
Wintersport im Westallgäu
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