Üblicherweise entfallen Gerichtstermine, wenn der Angeklagte nicht erscheint. In einem Fall vor dem Amtsgericht Lindau in diesen Tagen kam es trotzdem zu einer Verständigung zwischen der Richterin und der Staatsanwältin. Die Folge: Der Angeklagte erhält nun einen Strafbefehl. Erhebt er keinen Einspruch, ist dieser nach einer Woche rechtskräftig.
Prozess wegen Unterschlagung
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