Bei vielen Gartenbesitzern ist Kirschlorbeer aus verschiedenen Gründen beliebt – auch weil er sehr schnell wächst. Die Schweiz sieht ihn als invasive Art und hat im Kampf gegen die Ausbreitung eine drastische Entscheidung getroffen: Zusammen mit einigen anderen Pflanzen wie dem Blauglockenbaum darf Kirschlorbeer ab September nicht mehr verkauft, verschenkt, getauscht oder importiert werden. Wer die Pflanze bereits im Garten hat, kann sie jedoch stehen lassen. Doch warum sieht das Nachbarland sie so problematisch – und könnte sie auch bald in Deutschland verboten werden?
Nach Gesetzesänderung in der Schweiz