Über drei Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan „Witzigmänn-Egghalden“ hat ihn der Gemeinderat nun als Satzung beschlossen. Ursprünglich sollte der Paragraf 13b des Baugesetzbuches Grundlage für den Bebauungsplan sein.
Bauen und Wohnen
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