Startseite
Icon Pfeil nach unten
Weiler
Icon Pfeil nach unten

Prozess am Amtsgericht Wangen: Einbrecher fahren mit Diebesgut über Autobahn und kommen in Routinekontrolle

Prozess

Einbrecher fahren mit Diebesgut über die Autobahn - dann überrascht sie eine Routinekontrolle

    • |
    • |
    • |
    Drei Männer standen in Wangen vor Gericht, weil sie in ein Einfamilienhaus eingebrochen waren.
    Drei Männer standen in Wangen vor Gericht, weil sie in ein Einfamilienhaus eingebrochen waren. Foto: dpa

    Das Trio hatte offenbar kein bestimmtes Ziel im Blick – entscheidend für ihre Auswahl war lediglich die Nähe zur Autobahn und es durften keine Bewohner im Haus sein. So nahmen die Täter im Januar ein Einfamilienhaus eines älteren Ehepaars im südwestlichen Teil von Leutkirch ins Visier.

    Dort sollen die damals 30, 41 und 42 Jahre alten Männer kroatischer und bosnischer Nationalität eingebrochen sein, weil einer von ihnen dringend Geld für den Kauf von Rauschgift benötigte. Jetzt standen sie mit Hand- und Fußfesseln im Amtsgericht Wangen vor dem dreiköpfigen Schöffengericht unter Leitung der Amtsrichterin Silke Bruder.

    Grenzpolizei Lindau kontrolliert Einbrecher auf A 96

    Eine Streifenwagenbesatzung der Grenzpolizeiinspektion Lindau hatte am 11. Januar gegen 21.30 Uhr auf der A 96 bei Buchloe den Pkw des Trios zunächst anlassunabhängig kontrolliert.

    Den Beamten fiel dabei auf, dass sich in dem Wagen augenscheinliches Einbruchswerkzeug sowie zahlreiche Gegenstände befanden, bei denen es sich mutmaßlich um Diebesgut handelte. Da einige dieser Gegenstände, wie ein Button vom Altstadtfest oder ein Bodo-Ausweis, eine Verbindung nach Leutkirch zeigten, nahmen die bayerischen Beamten mit dem hiesigen Polizeirevier Kontakt auf.

    In Leutkirch waren inzwischen die Bewohner des Einfamilienhauses heimgekommen und bemerkten, dass die Verandatüre aufgebrochen worden war und Glassplitter auf dem Boden verstreut waren. Auch alle Schubladen in den Zimmern waren durchwühlt worden.

    Prozess in Wangen: Einbrecher stehlen Uhr, Bargeld und Bodo-Karte

    Die Einbrecher hatten scheinbar wahllos alles mitgenommen, was sie für weiter veräußerbar hielten – neben einem silbernen Uhrarmband, goldenen Manschettenknöpfen und einer goldenen Uhr auch acht Anstecknadeln der Landesgirokasse Stuttgart, eine Bodo-Karte und Bargeld im Wert von etwa 85 Euro.

    Als der Ehemann die Polizei anrief, stellten die Beamten auf dem Revier sofort eine Verbindung her zu den drei auf der Autobahn bei Buchloe festgenommenen Männern.

    Um den Prozess zu verkürzen, schlugen die Richterin und die Staatsanwaltschaft eine Verständigung mit begrenztem Strafrahmen bei vollem Geständnis der Angeklagten vor. Nach einer längeren Beratung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, stimmten auch die Verteidiger der Angeklagten zu.

    Die drei Angeklagten gestanden daraufhin und es ging im Folgenden vor allem um die Klärung des Einbruchs. Demnach blieb einer der Angeklagten im Auto und stand Schmiere. Die beiden anderen suchten im Haus vor allem nach schnell verkäuflichen Wertgegenständen, denn einer von ihnen war stark drogenabhängig und benötigte dringend Geld für Nachschub.

    Bevor Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers hielten, entschuldigten sich die drei Angeklagten bei den betroffenen Zeugen „aufrichtig für das Leid, das wir Ihnen zugefügt haben.“ Ihnen sei jetzt in der Untersuchungshaft klar geworden, dass so ein Einbruch über den Sachschaden hinaus auch psychische Nachwirkungen hat.

    Letztlich bewertete das Schöffengericht die Tat als einfachen Einbruch und verurteilte zwei der Täter zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Allerdings muss einer von ihnen dem Betroffenen 3.000 Euro und dem Jugendhilfeverein Ravensburg 2.000 Euro bezahlen. Der andere Täter muss 1.500 Euro an den Jugendhilfeverein in Ravensburg überweisen.

    Die Richterin begründete: „Eigentlich müsste der Angeklagte, der nur im Auto Schmiere stand, geringer bestraft werden – aber er fuhr wissentlich ein Auto ohne Haftpflicht und hatte selbst gar keine Fahrerlaubnis, da ihm der Führerschein zum wiederholten Mal abgenommen worden war.“ Sein Kumpel dagegen muss ausreisen, da ihm das Aufenthaltsrecht entzogen worden war.

    Heftiger traf es den dritten Angeklagten. Er muss zwei Jahre ins Gefängnis – und zwar ohne Bewährung. Ihm wurde vor allem zur Last gelegt, dass er ja der Auslöser der Tat war und vor allem noch unter Bewährung aufgrund einer anderen Tat stand.

    Zurück Text Suche Drucken Teilen Weiter

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden