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Schneller Erfolg wird bestraft: Junger Mann muss Bafög zurückzahlen

Staat fordert Geld zurück

Frust übers Bafög: Werden die Fleißigen hart bestraft?

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    Max Kaes ärgert sich über die Bestimmungen in Sachen Fortbildungs-Bafög.
    Max Kaes ärgert sich über die Bestimmungen in Sachen Fortbildungs-Bafög. Foto: Susi Donner

    „Ich bin frustriert“, sagt Max Kaeß. Der 25-Jährige hat fast zwei Jahre lang neben seiner Arbeit gebüffelt. Jetzt hat er zwar den Veranstaltungsfachwirt der IHK in der Tasche, aber den Eindruck: Fleiß lohnt sich nicht. „Ich werde bestraft, weil ich schneller bin“, sagt er.

    Was ist passiert? Die Vorbereitung lief über ein Institut in Düsseldorf. Für den jungen Weißensberger schien die Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht ideal, „da mein damaliger Arbeitgeber nur schwer auf meine Arbeitskraft verzichten konnte“.

    Der gelernte Groß- und Außenhandelskaufmann beantragte das sogenannte Aufstiegs-Bafög. Damit fördert der Bund die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher oder Betriebswirt. Mit dem Geld bezahlte er die Schulgebühren.

    Max Kaeß ist einer, der gerne Dinge bewegt. Sei es im Dorf oder bei der Arbeit. Neben seinem Beruf als Einkäufer ist er auch als selbstständiger Caterer tätig. Eigentlich ist er damit ausgelastet.

    Die Fortbildung sei „eine enorme Belastung“ gewesen. Er entschloss sich daher, die Prüfung ein halbes Jahr früher abzulegen - und bestand. Alles schien gut, bis im Herbst der Brief vom Landratsamt kam. Darin stand, dass er die Förderung zurückzahlen müsse, weil er die Teilnahmequote nicht erfüllt habe. Damit gehen dem 25-Jährigen rund 3500 Euro verloren. Geld, das er gerne in sein junges Unternehmen investiert hätte.

    Warum das so ist, leuchtet ihm nicht ein. „Die Schulgebühren, die vom Bafög übernommen wurden, waren identisch, unabhängig davon, ob ich die Ausbildung verkürze oder nicht“, betont er. Für ihn steht sein Fall exemplarisch für ein größeres Problem: „Ein Bildungssystem, das Flexibilität und Eigeninitiative zwar fördert, in der Realität jedoch bestraft.“

    Gänzlich unverschuldet ist er aber nicht in dieses Dilemma geraten. Zu Beginn der Fortbildung wurde er schriftlich darauf hingewiesen, dass er - unabhängig von der Prüfung - eine bestimmte Anzahl an Hausarbeiten einreichen müsse. Dass er da etwas versäumt hat, räumt er ein. „Ich habe auch Fehler gemacht.“

    Landrat vergeblich um Gespräch gebeten

    Er bat daher Landrat Elmar Stegmann um ein Gespräch, um eine„konstruktive Lösung“ zu finden. Und hoffte auf ein Entgegenkommen, eventuell das Geld nur anteilig zurückzahlen zu müssen oder die fehlenden Hausarbeiten, die nach der Prüfung noch angefallen wären, nachreichen zu dürfen. Vergeblich.

    „Das Gesetz lässt hier keinen Ermessensspielraum zu“, stellt Landratsamtssprecherin Sibylle Ehreiser auf Anfrage klar. Das Aufstiegs-Bafög sei eine Bundesförderung, die die Vorbereitung auf einen Fortbildungsabschluss fördert – dies könnten Kosten für einen Lehrgang oder Kosten zum Lebensunterhalt sein. „Es ist also nicht der Abschluss selbst – wobei dieser natürlich immer das Ziel ist – sondern etwaige Kosten, die auf dem Weg dorthin anfallen, die abgefedert werden sollen“, schreibt Ehreiser.

    Gesetzgeber hat Kriterien festgelegt

    Das Bestehen der Prüfung ist demnach keine Voraussetzung für das Behalten der Förderung. Andere Kriterien sehr wohl. „Der Gesetzgeber hat für das Aufstiegs-BAföG definiert, dass der Geförderte mindestens zu 70 Prozent am Unterricht teilnehmen muss, damit diese Förderung greift“, so Ehreiser weiter. Ist dies nicht der Fall, müsse der Bewilligungsbescheid aufgehoben und die Förderung komplett zurückgezahlt werden. Dies werde immer offen kommuniziert und sei bereits bei Antragstellung bekannt.

    Dass in seinem Fall eine Verkürzung der Fortbildung wie Abbrechen gewertet werde, leuchtet Max Kaeß nicht ein. „Unser Ausbildungssystem hat da viele Schwachstellen“, findet er. Da frage man sich schon, warum man sich überhaupt noch anstrengen solle.

    „Ich hätte mir ein Gespräch mit dem Landrat gewünscht, in dem er mir das erklärt“, sagt er. Doch dazu sei es leider nicht gekommen. Inzwischen habe er das Geld überwiesen.

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