Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen in Lindenberg nur an Werktagen von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.30 Uhr bis 20 Uhr ausgeführt werden. So steht es in der Lärmschutzverordnung der Stadt, deren aktuelle Fassung vom März 2022 stammt.
Zeitgemäß?
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