Auf dem Bodensee gelten andere Regeln als andernorts – vor allem für Wassersportler, die kein Schifffahrtspatent brauchen, die also mit kleinen Wasserfahrzeugen oder einem Stand-Up-Paddle-Board (SUP) unterwegs sind. Diese Regeln sind Bestandteil der Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO), also der internationalen Vereinbarung zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz. „Sie soll der Sicherheit, der Einhaltung der Verkehrsregeln und als Grundlage für Veranstaltungen auf dem See dienen. Ihr oberstes Ziel ist die Sicherheit“, sagt Claudia Bucher, technische Sachverständige beim Landratsamt Bodenseekreis.
Sicherheit auf dem Wasser