Hausbesitzer im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Ortskern Scheidegg“ sowie solche in Scheffau, wo der dortige Ensembleschutz greift, können bei der Errichtung oder Sanierung von Schindelfassaden finanzielle Zuschüsse bei der Gemeinde beantragen. Einzige Voraussetzung: Es müssen „ortsbildprägende Neubauten“ oder „ortsbildprägende Bestandsbauten“ sein.
Bauen in Scheidegg