Impfpflicht in der Pflege ist laut Bundesverfassungsgericht zulässig
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat über die einrichtungsbezogene Impfplicht entschieden.
Bild: Daniel Bockwoldt, dpa (Symbolbild)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat über die einrichtungsbezogene Impfplicht entschieden.
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Die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen bleibt. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dutzende Verfassungsbeschwerden waren zuvor eingegangen.
Auch wenn die Corona-Zahlen derzeit wieder sinken, kommt die Diskussion um eine allgemeine Corona-Impfpflicht wieder auf. Für Pflege- und Gesundheitspersonal herrscht bereits eine Impfplicht. Diese war nun auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe, weil einige Beschwerden vorlagen.
Bundesverfassungsgericht: Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen bleibt
Nun hat das BVerfG entschieden, dass die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen bleibt. Das Gericht hatte im Februar im Eilverfahren die Teil-Impfpflicht gegen das Coronavirus schon vorläufig zugelassen. Heute gaben die acht Richterinnen und Richter des Ersten Senats ihr endgültiges Votum zu dem Thema ab. Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal, argumentierten die Karlsruher Richterinnen und Richter.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits am vergangenen Mittwoch gesagt, er gehe davon aus, „dass die Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht tatsächlich bestätigt wird“. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der Deutschen Presse-Agentur hingegen: „Sicherlich wird das Bundesverfassungsgericht die vom Gesetzgeber vorgesehene Rolle des RKI beanstanden.“ Es könne nicht sein, dass der Bundestag eine untergeordnete Behörde die Kriterien ausgestalten lässt.
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Corona-Impfung: Das unterscheidet die Impfstoffe
Der in Mainz entwickelte Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer wird in Deutschland seit Dezember 2020 verimpft. Im April 2020 begannen erste Studien zu der Wirksamkeit des Präparats. Sie gilt mit rund 95 Prozent als erwiesen. ...
Bild: Friso Gentsch, dpa (Archivbild)
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Die hohe Nachfrage nach dem Corona-Vakzin Spikevax hat dem US-Impfstoffhersteller Moderna zu schwarzen Zahlen verholfen. Der mRNA-Impfstoff Spikevax wirkt den Untersuchungen zufolge mindestens ebenso gut wie das Mittel von Biontech.
Bild: Benoit Doppagne, dpa (Archivbild)
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Der Impfstoff von AstraZeneca sorgte von Beginn an für Diskussionen - mal gab es unterschiedliche Empfehlungen für Altersgruppen, dann wegen seltener Nebenwirkungen. Inzwischen wird er in Deutschland nicht mehr verimpft.
Bild: Matthias Bein, dpa (Archivbild)
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Seit März 2021 wird in der EU der Corona-Impfstoff des US-Herstellers Johnson&Johnson verteilt. Er muss nur einmal verabreicht werden. Die Stiko empfiehtl jedoch, sich bereits vier Wochen nach der Erstimpfung eine Auffrisch...
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Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) prüft noch immer die Zulassung des in Russland entwickelten Impfstoffs Sputnik V für die EU. Unter anderem Serbien, Belarus, Kasachstan, Bolivien, Argentinien, Guinea, Brasilien, Venezuela oder Algerien impfen bereits mit dem Vakzin. Nach der schn...
Bild: Farouk Batiche, dpa (Archivbild)
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Große Hoffnungen setzte man in Deutschland auf einen möglichen mRNA-Impfstoff des Unternehmens Curevac in Tübingen. Die Wirksamkeit des Impfstoffkandidaten CVnCoV fiel in einer Zwischenanalyse aber deutlich geringer aus als bei anderen bereits zugelassenen Corona-Impfstoffen. Sie lag nur bei run...
Bild: Bernd Weissbrod, dpa
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Nuvaxovid (NVX-CoV2373) von Novovax ist der fünfte zugelassene Impfstoff gegen Covid-19 - in den kommenden Wochen soll er in Deutschland erhältlich sein. Er ist im Gegensatz zu den bisher zugelassenen Impfstoffen weder ein mRNA- noch ein Vektorimpfstoff. Er ist ein proteinbasierter Impfstoff und...
Bild: Kirsty O'connor, dpa (Symbolbild)
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BVerfG-Urteil könnte Folgen für Impfpflicht ab 60 haben
Mit der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollen vor allem alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden. Gesundheitspersonal in Pflegeheimen, Arztpraxen und bei ambulanten Diensten sowie Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten deshalb bis zum 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Ohne den Nachweis muss die Einrichtung das Gesundheitsamt darüberinformieren, was Hausverbote in der Arbeitsstätte oder Ausübungsverbote zur Folge haben kann. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.
Das Urteil des BVerfG ist auch folgenschwer für mögliche neue Pläne einer Impfpflicht ab 60 Jahre: Erst am Montag hatten Baden-Württemberg, Bayern und Hessen bei einer digitalen Gesundheitsministerkonferenz appelliert, angesichts einer drohenden Corona-Welle im Herbst einen Neuanlauf im Bundestag für eine Impfpflicht ab 60 zu wagen. Derartige Überlegungen könnten nach dem BVerfG-Urteil zugunsten einrichtungsbezogenen Impflicht nun weiter Gestalt annehmen.