Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hängen eine Deutschland-Flagge und eine Flagge der EU.
Bild: Uli Deck, dpa (Symbolbild)
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hängen eine Deutschland-Flagge und eine Flagge der EU.
Bild: Uli Deck, dpa (Symbolbild)
Deutschland darf sich am Corona-Aufbaufonds der Europäischen Union beteiligen. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor. Am Dienstag wies der Zweite Senat in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden dagegen zurück. Die EU nimmt milliardenschwere Kredite auf, um die Folgen der Pandemie zu mindern.
Das Volumen des Corona-Aufbauprogramms "Next Generation EU" beträgt 750 Milliarden Euro. Mit dem Geld soll EU-Staaten geholfen werden, nach der Corona-Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Um das zu erreichen, sorgt die EU-Kommission für ein Novum: Sie nimmt erstmals Kredite im großen Stil auf.
Einen Teil der Hilfen bekommen die Länder als Zuschüsse. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden. Der Rest des Geldes wird den EU-Staaten als Darlehen zu Gute kommen. Die Schulden sollen bis spätestens 2058 an die EU zurückgezahlt werden.
Die größten Summen sollen an EU-Staaten gehen, die besonders hart von der Pandemie getroffen wurden. Darunter Spanien und Italien. Deutschland wir Zuschüsse in einer Höhe von fast 26 Milliarden Euro netto erhalten. Die Bundesregierung will die Gelder in klimafreundliche Mobilität, ein stärker digital orientiertes Bildungssystem und die Wasserstoff-Forschung stecken. Auch der Kauf von Elektroautos soll gefördert werden. Die Ladeinfrastruktur soll ausgebaut werden.
Kritiker befürchten bei einer Beteiligung einen Schuldensog für Deutschland. Mit dieser Begründung gingen auch die Klagen am Bundesverfassungsgericht ein. Deutschland soll laut dem Bundesrechnungshof mit rund 65 Milliarden Euro der größte Nettozahler rund um das EU-Projekt darstellen. Die Behörden warnten vor Risiken für den Bundeshaushalt und sprachen von einer "Zäsur für die europäische Finanzarchitektur".