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B12-Ausbau: Verwaltungsgerichtshof muss drei Klagen bearbeiten

Verwaltungsgerichtshof

B12-Ausbau: Das Gericht muss entscheiden

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    Eine Fahrraddemo auf der B12.
    Eine Fahrraddemo auf der B12. Foto: Martina Diemand

    Viel hatte nicht mehr zum Baubeginn gefehlt: Im Sommer 2022 hat die Regierung von Schwaben die Pläne für den Ausbau der B12 zwischen Untergermaringen und Buchloe genehmigt. Das ist Bauabschnitt D. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss der Regierung gab es dann drei Klagen: Die Kommunen Buchloe und Jengen klagten etwa aus Sorge, dass der Ausbau Probleme mit Hochwasser verursachen könnte. Der Bund Naturschutz klagte, weil aus seiner Sicht bei der Planung Klima- und Flächenschutz nicht berücksichtigt worden sind.

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