„Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen und verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist“: So steht es klipp und klar in der Straßenverkehrsordnung (§ 23, Absatz 4). Wer bisher mit Maske oder anderer Vermummung hinterm Steuer erwischt wurde, musste mit 60 Euro Bußgeld rechnen. In der Vergangenheit war das vor allem in der Faschingszeit und an Halloween der Fall. Doch in Corona-Zeiten ist alles anders.
Corona-Frage