Wer einen Impfpass, einen Genesenen-Nachweis oder Corona-Tests fälscht, dem drohen inzwischen bis zu fünf Jahre Haft. So wie einem Mann aus Memmingen, der gefälschte Impfpässe verschickt haben soll und kürzlich von der Polizei festgenommen wurde.
Das neue Regelwerk zu dem Thema hatte der Bundestag beschlossen - es ist seit 24. November 2021 in Deutschland in Kraft.
Gesetz: Fälschern von Impfpässen drohen bis zu fünf Jahre Haft
Nach dem Strafgesetzbuch ist aber auch die "wissentliche Nutzung gefälschter Impfnachweise" strafbar - so steht es in Paragraf 275: "Wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, droht eine "Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren", heißt es in dem Gesetz weiter.
Wer gefälschten Impfpass vorzeigt, dem drohen diese Strafen
Bis vor Kurzem waren sich Juristen allerdings uneins über die Frage, mit welchen Folgen Menschen rechnen müssen, die sich mit einem gefälschten Impfpass oder Genesenen-Nachweis Zugang zu Restaurants, Konzerten oder Kinos verschaffen wollen. Im Strafgesetzbuch war bislang nämlich nur der Gebrauch bei Behörden oder Versicherungen ausdrücklich geregelt. Diese Gesetzeslücke hat der Bundestag nun im November geschlossen. (Lesen Sie auch: 29-Jährige legt gefälschten Impfausweis bei Gaststättenkontrolle vor)
Soll heißen: Wer mit einem gefälschten Impfpass erwischt wird oder ihn bei einer Kontrolle vorzeigt, macht sich seit 24. November strafbar. Neu geregelt ist das in Paragraf 279 des Strafgesetzbuchs unter dem Titel "Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse". Demnach kann ein Gericht einem Täter eine "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe" aufbrummen.
Digitales Impfzertifikat: Neue Regel gilt auch für Apotheken
Diese neue Regel gilt nun auch in Apotheken, wo viele Menschen sich bisher mit einem falschen Impfpass ein digitales Corona-Impfzertifikat erschlichen haben. Außerdem ist es seit 24. November strafbar, wenn so eine Fälschung in der Arbeit oder anderswo privat vorgelegt wird. (Lesen Sie auch: Digitaler Impfnachweis: Das müssen Sie zum EU-weiten Zertifikat wissen)

Übrigens ist es unerheblich, ob der Impfausweis bereits vor der Änderung des Gesetzes gefälscht worden ist: Das Vorzeigen auch dieses Dokuments ist seit 24. November strafbar.
Gelten Impfpässe ohne Namen nicht als Fälschung?
Aber gelten gelbe Impfpässe, auf denen noch kein Name steht, nicht als Fälschung? Diese Vermutung wird unter anderem noch immer in Gruppen des Messenger-Dienstes Telegram verbreitet. Doch auch darauf hat der Gesetzgeber reagiert und in Paragraf 275 im Strafgesetzbuch nachgebessert. Fälscher machen sich bereits in dem Moment strafbar, wenn sie einen Impfpass nur vorbereiten - und die Kunden später ihre Personalien ergänzen. (Lesen Sie auch: So erkennt man Fake-Ausweise und Zertifikate)
Juristen zufolge ist die Rechtslage durch das neue Bundesgesetz nun eindeutig. Wie auch die vielen Unklarheiten, die Gerichte sonst in langwierigen Prozessen hätten klären müssen.
Lesen Sie dazu auch: Diese Strafen drohen, wenn man am Arbeitsplatz einen gefälschten Impfpass vorzeigt