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Corona-Regeln: Polizei in Türkheim erwischt feiernde Jugendliche und findet Drogen

Wieder Corona-Verstöße im Allgäu

Polizei erwischt feiernde Jugendliche in Gartenhütte und findet Drogen

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    Im Unterallgäu feierten Jugendliche am Freitagabend in einer Gartenhütte und verstießen gegen die aktuellen Corona-Regeln. Auch weiter südlich in Oberstdorf wurde die Polizei "fündig".
    Im Unterallgäu feierten Jugendliche am Freitagabend in einer Gartenhütte und verstießen gegen die aktuellen Corona-Regeln. Auch weiter südlich in Oberstdorf wurde die Polizei "fündig". Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild)

    Ein Anwohner in Türkheim im Unterallgäu hatte am Freitagabend die Polizei Bad Wörishofen verständigt. Er wollte mitbekommen haben, dass in einer Gartenhütte vier Jugendliche feiern würden.

    Als die Streife eintraf, versuchten die Jugendlichen laut Mitteilung zu flüchten. Von zumindest drei Personen im Alter zwischen 16 und 17 Jahren konnten die Beamten die Personalien feststellen. Im Anschluss fand die Polizei in der Gartenhütte auch noch eine geringe Menge an Marihuana.

    Die Jugendlichen müssen laut Polizei nun mit einem Ermittlungsverfahren rechnen, weil sie gegen das Betäubungsmittelgesetz verstießen. Außerdem bekamen sie eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen.

    Polizei: Verstöße gegen Ausgangssperre auch in Oberstdorf

    Im Allgäu kommt es derzeit regelmäßig zu Verstößen gegen die aktuellen Corona-Regeln. Auch die Polizei in Oberstdorf teilte am Samstag mit, dass sie in der vergangenen Nacht mehrere Personen unabhängig voneinander antraf, die sich nicht an die Ausgangssperre gehalten haben. Nachdem sie keine "triftigen Gründe" nennen konnten, wird gegen sie jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

    In der vergangenen Woche hatte vor allem der Fall eines Familienvaters aus dem Ostallgäu für Schlagzeilen gesorgt. Der Mann fuhr mit seinem Kindern vormittags im Auto durch Altusried-Krugzell, als er von der Polizei angehalten wurde. Bei der Kontrolle "wollte oder konnte" er den den Beamten keinen Grund nennen, weshalb er unterwegs war. Da in Bayern derzeit aber auch tagsüber eine allgemeine Ausgangsbeschränkung gilt, müssen die Beamten den Fall zur Anzeige bringen, wenn sie keinen "triftigen Grund" erfahren können. Die Ordnungswidrigkeit wird von der zuständigen Behörde im Landratsamt in der Regel mit 500 Euro sanktioniert.

    In der derzeit gültigen allgemeinen Ausgangsbeschränkung in Bayern gelten 13 Gründe als "triftig", um die eigene Wohnung zu verlassen. Welche das unter anderem sind, erfahren Sie hier.

    Lesen Sie auch: Polizei-Einsätze bei Beerdigung, Geburtstagen und im Flugzeug: Diese Corona-Verstöße sorgten diese Woche bundesweit für Wirbel.

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