Update vom 18. März 2024: Nachdem im Oktober vergangenen Jahres eine Frau in Tirol von Jungvieh attackiert worden war, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck das Ermittlungsverfahren nun eingestellt. Es sei „kein fahrlässiges Verhalten der beiden Tierhalter festzustellen“ gewesen, teilt ein Pressesprecher auf Anfrage unserer Redaktion mit. Lesen Sie auch: Nach Kuh-Attacke auf deutsche Wanderin: So entscheidet das Gericht
Kuh attackiert Hund und dann Frauchen: Was damals passierte
Dieser Fall löste eine Debatte aus: Eine 51-Jährige war kürzlich mit ihren beiden nicht angeleinten Hunden über eine Jungviehweide in Ehenbichl (Tirol) gewandert. Eine Kuh attackierte einen ihrer Hunde. Als die Frau laut Tiroler Polizei versuchte, das Jungtier von ihrem Hund abzudrängen, wurde sie von mehreren Kühen angegriffen und verletzt. In der Mitteilung der Polizei hieß es: „Nach Abschluss der Erhebungen wird gegen den Landwirt Anzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet.“ Doch welche rechtlichen Regeln gelten überhaupt und wie sollten sich Wanderer auf Weiden richtig verhalten?
Laut Tiroler Polizei ist es derzeit noch nicht klar, ob es wirklich zu einer Anzeige gegen den Landwirt kommen wird oder ob die Staatsanwaltschaft diese fallen lässt, sagt eine Sprecherin. Zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sei der Fall auch wegen eines standardisierten Verfahrens gebracht worden: Weil Rettungskräfte im Einsatz waren, wurde auch die Polizei automatisch verständigt. „Und dann müssen wir ermitteln“, sagt die Sprecherin.
Kuh greift Hund auf Weide an: "Die Kühe haben dort ihren Lebensraum"
Auch bei unseren Leserinnen und Lesern wurde der Fall diskutiert. Ebenso in den Sozialen Netzwerken. Dort hagelte es Kritik am Verhalten der 51-jährigen Wanderin. „Die Kühe haben dort ihren Lebensraum und dieser ist zu respektieren“, lautete eine Meinung.
Weder in Tirol noch in Bayern gibt es in den Bergen eine Leinenpflicht für Hunde, heißt es von den jeweiligen Polizeisprechern. Schilder auf Wanderwegen, auf denen gebeten wird, Hunde an die Leine zu nehmen, haben rechtlich keine Auswirkung, sagt Holger Stabik, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten. In der Regel seien Berge kein Eigentum von Privatpersonen. Wanderwege, die durch Weiden führen, dürfe man deshalb benutzen. (Lesen Sie auch: Wem gehören die Gipfel im Allgäu? Welche sind in Privatbesitz?)
Kommt es zu Vorkommnissen wie in Ehenbichl, müsse der Einzelfall überprüft werden. War der Vorfall vermeidbar? Hat der Hundebesitzer versucht, angriffe seiner Tiere zu verhindern? Wusste der Landwirt, dass seine Kühe aggressiv werden können? Wird bei einem solchen Vorfall eine Kuh verletzt, könne auch ein Bauer Schadensersatz einfordern.
Was sollten Wanderer tun, wenn sie auf Kühe treffen?
Einig sind sich die Allgäuer und Tiroler Polizei, dass solche Fälle selten sind. Das bestätigt Christian Brutscher, Vorsitzender des Alpwirtschaftlichen Vereins Allgäu. Grundsätzlich ist es besser, wenn Hunde an der Leine geführt werden, sagt er. Es sei einfach schwierig einzuschätzen, wie Tiere aufeinander reagieren, ob sie etwa aufschrecken. Der Alpenverein gibt Wanderern für das Aufeinandertreffen mit Kühen diese Tipps:
- Abstand zu den Kühen halten, Hunde anleinen.
- Werden Kühe aggressiv, dann den Hund laufen lassen.
- Greift eine Kuh an, Ruhe bewahren, dem Tier nicht den Rücken zukehren; die Weide möglichst zügig und geordnet verlassen.
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