Ab dem Schuljahr 2026/27 ist es soweit: Dann gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschüler. Dies hatte der Bund bereits im September vergangenen Jahres beschlossen. Die Kommunen müssen nun die Frage beantworten, wie sie diese Herausforderung stemmen werden. Ihre Aufgaben, die mit einem großen finanziellen Aufwand verbunden sind: die nötigen Räume schaffen sowie weiteres pädagogisches Personal einstellen und ausbilden.
"Kommunen dürfen nicht allein gelassen werden"