Die Angelegenheit ist kompliziert: Im Grenzverkehr mit Österreich sind allein auf deutscher Seite die Inhalte von drei Verordnungen und einer Allgemeinverfügung zu berücksichtigen. Und diese Vorlagen und Verordnungen klingen nach bösem Paragrafen-Dschungel: Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen–Verordnung, Verordnung über Quarantänemaßnahmen, Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren und „Allgemeinverfügung Testnachweis von Einreisenden“.
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