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Freundschaftsdienst führt fast zu Freiheitsstrafe

Amtsgericht Kempten

Freundschaftsdienst führt fast zu Freiheitsstrafe

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    Vorsätzlich hat ein Bauunternehmer eine Brecheranlage ohne Genehmigung betrieben. Das Amtsgericht in Kempten hat in dem Fall das Urteil gesprochen.
    Vorsätzlich hat ein Bauunternehmer eine Brecheranlage ohne Genehmigung betrieben. Das Amtsgericht in Kempten hat in dem Fall das Urteil gesprochen. Foto: Stefan Puchner/dpa

    Knapp an einer Freiheitsstrafe vorbeigeschrammt ist ein Oberallgäuer Bauunternehmer. Von einem Geschäftspartner hatte er sich breitschlagen lassen, Material von einer fremden Baustelle mit seiner Brechanlage zu verarbeiten. „Ich wusste ja nicht, was das für einen Rattenschwanz nach sich zieht“, sagte der Angeklagte. Eine gewisse Ahnung hatte er aber wohl. Wegen eines ähnlichen Delikts ist der 54-Jährige vorbestraft.

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