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Waltenhofen: Was ist erlaubt, was nicht? Bauen im Außenbereich im Oberallgäu ist umkämpft

Bauen im Oberallgäu

Was ist erlaubt, was nicht? Bauen im Außenbereich ist in Waltenhofen umkämpft

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    Bauen außerhalb des Ortskerns ist in Ausnahmefällen erlaubt. Auch im Oberallgäu.
    Bauen außerhalb des Ortskerns ist in Ausnahmefällen erlaubt. Auch im Oberallgäu. Foto: Daniel Boscariol (Symbolbild)

    Bauen im Außenbereich ist eine sensible Angelegenheit. Rechtlich betrachtet ist es unzulässig. Aber es gibt Ausnahmen, etwa für landwirtschaftliche Betriebe. Wie groß der jeweilige rechtliche Spielraum ist und ob er genutzt wird oder nicht, sei immer eine Einzelfallentscheidung, sagt Landrätin Indra Baier-Müller (Freie Wähler).

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