Bauen im Außenbereich ist eine sensible Angelegenheit. Rechtlich betrachtet ist es unzulässig. Aber es gibt Ausnahmen, etwa für landwirtschaftliche Betriebe. Wie groß der jeweilige rechtliche Spielraum ist und ob er genutzt wird oder nicht, sei immer eine Einzelfallentscheidung, sagt Landrätin Indra Baier-Müller (Freie Wähler).
Bauen im Oberallgäu