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Krankenhausreform Lauterbach: Was soll sich ändern?

Prägnant zusammengefasst

Was konkret bedeuten Lauterbachs Klinik-Reformpläne?

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    Lauterbach möchte Personalmangel und Finanzierungsproblemen mit einer Reform entgegenwirken. Was alles passieren soll, erfahren Sie hier.
    Lauterbach möchte Personalmangel und Finanzierungsproblemen mit einer Reform entgegenwirken. Was alles passieren soll, erfahren Sie hier. Foto: Fabian Strauch, dpa (Symbolbild)

    Die Klinik-Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen die Krankenhäuser aus dem Krisenmodus führen. Aber was genau soll sich ändern? Wir haben zusammengefasst.

    • Krankenhaus-Finanzierung: Sie erfolgt bislang ausschließlich über die sogenannten Fallpauschalen. Entscheidend ist hier die Diagnose. Beispielsweise bekommt ein Haus mehr Geld für die Behandlung eines Schlaganfalls als für einen Beinbruch oder eine Blinddarm-Operation. Künftig sollen auch Vorhaltekosten, etwa für Personal oder Geräte, eine bedeutende Rolle bei der Finanzierung spielen.
    • Klinik-Level: Für Häuser der Grundversorgung (Level I), der Regel- und Schwerpunktversorgung (Level II) und der Maximalversorgung (Level III) sollen jeweils einheitliche Standards gelten. Bei Level I sind auch Häuser ohne Notaufnahme vorgesehen. Hier ist für die Experten-Kommission des Ministers denkbar, dass sie nicht von Medizinern, sondern von qualifiziertem Pflegepersonal geführt werden.

    Lesen Sie auch: Lauterbachs Reformpläne sind ein kommunikatorisches Desaster - Ein Kommentar unseres Autors Helmut Kustermann

    Kritik an Lauterbach-Krankenhausreform kommt von der CSU

    Landkreistagspräsident Thomas Karmasin (CSU) befürchtet, dass der Reform 40 Prozent aller Geburtshilfe-Stationen zum Opfer fallen. Der Städtetagsvorsitzende Markus Pannermayr (CSU) warnte vor Defiziten bei der Versorgung von Schlaganfall-Patienten.

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