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Paket kommt nicht an: Welche Rechte habe ich? - Ist eine Abstellgenehmigung sinnvoll?

5 Fragen, 5 Antworten

Paket kommt nicht an oder verschwindet? Das können Sie jetzt tun

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    Wenn das Paket vor der Wohnungstür liegt, freut man sich. Doch in manchen Fällen kommt es nie an. Was dann?
    Wenn das Paket vor der Wohnungstür liegt, freut man sich. Doch in manchen Fällen kommt es nie an. Was dann? Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

    Ein kleiner Alltags-Albtraum: Das im Internet bestellte Produkt geht auf dem Transportweg abhanden und kommt nie an. In Deutschland summieren sich die Eingaben von Verbrauchern über verspätete, falsch zugestellte oder gänzlich verlorene Briefe und Pakete im Jahr 2024 auf weit über 30.000. Das hatte die Bundesnetzagentur auf dpa-Anfrage mitgeteilt.

    Im Allgäu gab es kürzlich einen kuriosen Fall, der das Verschwinden von etwa 200 Paketen zur Folge hatte: Ein Mitarbeiter einer Kemptener Transportfirma war mit einem Lieferwagen voller Pakete abgehauen. Das Fahrzeug ließ er stehen, nahm jedoch den Inhalt von rund 200 Sendungen mit. Jetzt sucht die Polizei nach ihm.

    Doch was kann man als Verbraucher in solchen Fällen tun? Welche Rechte stehen einem zu und wer haftet für die verloren gegangenen Pakete? Diese und weitere Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.

    Paket wird nicht geliefert - welche Rechte habe ich?

    Wie lange muss ich auf ein Paket warten und wann sollte ich aktiv werden?

    Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt zunächst, das bestellte Paket zu „tracken“. Meist erhalte man eine Sendebenachrichtigung, über die sich die Lieferung verfolgen lasse. „Das ist die einfachste Methode.“ So könne man nachvollziehen, wo sich die Bestellung derzeit befindet und wann eine Zustellung zu erwarten ist. Das funktioniere im Übrigen auch umgekehrt: „Haben Sie etwas privat verschickt, so können Sie ebenfalls mit der Sendungsnummer das Paket verfolgen“, sagt Bueb.

    Sollte das bestellte Paket jedoch nach einer Woche noch immer nicht angekommen sein, sollte man beim Verkäufer nachfragen. Hat man selbst etwas verschickt, könne man sich auch an das Versandunternehmen wenden.

    Was kann ich tun, wenn mein Paket nicht ankommt?

    Simone Bueb kann entwarnen: „Haben Sie selbst etwas bestellt, ist das kein Problem. Die Bestellung muss Ihnen nachweislich zugegangen sein, erst dann ist auch der Kaufpreis fällig.“ Wer bereits vorab bezahlt hat, kann die Rückzahlung des Kaufbetrages einfordern.

    Vorher hafte für den Verlust das jeweilige Unternehmen. Dazu muss diesem jedoch auch mitgeteilt werden, dass das Paket nie ankam. Bei privaten Sendungen müsse man sich auch an das Versandunternehmen wenden.

    Paket wird nicht zugestellt - kann ich eine Neulieferung einfordern?

    Welche Rechte habe ich, wenn mein Paket nicht ankommt?

    Kommt ein bestelltes Paket niemals an, haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, eine Neulieferung der Bestellung vom jeweiligen Unternehmen zu verlangen, sagt Bueb von der Verbraucherzentrale. Sollte das nicht möglich sein, „können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und erhalten Ihr Geld zurück“.

    Bei einem Privatversand habe man hingegen Anspruch auf Schadensersatz gegen das Versandunternehmen. Allerdings müsse man nachweisen können, was sich in dem Paket befand. Nur so könne der Schaden ermittelt werden.

    Wer haftet für ein verschwundenes Paket?

    Wie oben erklärt, haftet das jeweilige Unternehmen, sollte das Paket nicht zugestellt werden.

    Bei einem Privatversand stellt es sich etwas anders dar. Sollte hierbei ein Paket „verschwinden“, hafte das Versandunternehmen bis zu einem Wert von 500 Euro. Anders sehe es laut Simone Bueb bei Päckchen aus. Dabei gebe es nämlich keine Haftung, da Päckchen nicht versichert seien.

    Abstellgenehmigung erteilt, Paket weg - Wer haftet für den Verlust?

    Wie verhält es sich, wenn eine Abstellerlaubnis erteilt wurde?

    Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, den Versandunternehmen eine Abstellerlaubnis zu erteilen. Der Zulieferer kann so das Paket an einem vereinbarten Ort abstellen. Hier warnt Bueb jedoch: „Haben Sie eine Abstellerlaubnis erteilt und das Paket befindet sich dort nicht (mehr), geht die Gefahr des Verschwindens tatsächlich auf Sie über.“

    Man solle sich daher genau überlegen, ob man eine solche Erlaubnis erteilt. Und wenn, suche man bestenfalls einen versteckten Ort auf dem Grundstück aus, den nicht jeder einsehen kann.

    Die Post baut in Deutschland übrigens bis zum Jahresende 8000 Stellen ab. Was bedeutet das für das Allgäu?

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