Tattoos, Irokesen-Haarschnitt oder Nasenpiercings - No-Go's für Polizeibeamte? Da gehen die Meinungen teils stark auseinander. Auch die Bayerische Polizei, beziehungsweise Studenten der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (Fachbereich Polizei), stellten sich nun diese Frage und haben im Rahmen einer Projektarbeit eine Online-Umfrage gestartet. Dabei wollen die Forschenden herausfinden, wie im Jahre 2023 die Akzeptanz in der Bevölkerung für verschiedene polizeiliche Erscheinungsbilder ist.
Zunächst geht es in der Umfrage darum, wie wichtig den Befragten das Erscheinungsbild der bayerischen Polizei im Allgemeinen ist, warum dieses von Bedeutung ist und wie sehr das eigene Verhalten gegenüber uniformierten Polizeibeamten von deren Erscheinungsbild abhängt.
Facebook-Userin Lisa Striegel hat dazu eine klare Meinung und kommentiert unter den Post des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West: "Ich habe Respekt vor der Polizei. Wenn sie sich mit ihrem Aussehen den ,Jugendlichen' anpassen, bekommen sie sicher ,weniger Respekt', weil sie als ,Kumpel' rüberkommen, das sollte nicht sein."
Erscheinungsbild von bayerischen Polizeibeamten: "Tattoos sind salonfähig"
Im Folgenden zielen die Fragen der Umfrage spezifischer auf das Erscheinungsbild von männlich- und weiblich-aussehenden Polizeibeamten ab. Sind schulterlange Haare bei Männern ok? Und wie ist es mit extremen Haarschnitten wie einem Irokesen oder auffälligen Färbungen? Sollten Tattoos bei Polizeibeamtinnen im Sichtbereich erlaubt sein? Stört auffälliger Schmuck das Erscheinungsbild von weiblichen Polizeibeamten?
Facebook-Userin Karoline Nägele ist ein "gepflegtes Erscheinungsbild" wichtig. Tattoos sind ihrer Meinung nach "salonfähig". Lange Fingernägel hingegen "sehe ich als unpraktisch an", schreibt sie. Und auch die Verletzungsgefahr durch Schmuck müsse beachtet werden.
Martin Storch kommentiert auf Facebook es sei "unterm Strich völlig egal", was Polizeibeamte tragen und wie sie aussehen: Das "sind auch nur Menschen. Jeder soll machen wie er meint". Seiner Meinung sind den Kommentaren unter dem Umfrage-Post der Polizei auf Facebook zufolge einige.
Beispielsweise schreibt Arizona Koch: "Man muss auch mal mit der Zeit gehen...Tätowierungen sind nichts schlimmes oder verwerfliches und Frisuren können sich ändern, sind also in den meisten Fällen nicht von langer Dauer!" Und Judy Schramm schreibt: "Warum sollten Polizisten wie gestriegelte Barbies und Kens aussehen? Für mich wirkt das ,erzwungen professionell'. Polizisten sind keine Klone aus einem Katalog sondern auch alle individuelle Menschen."
Welche Vorschriften gelten in Bayern für Polizeibeamte in Bezug auf ihr Erscheinungsbild?
Tatsächlich gibt es in Bayern derzeit noch klare Vorgaben zum Erscheinungsbild der Polizeibeamten. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration veröffentlichte am 7. April 2020 eine entsprechende Bekanntmachung. In den Leitsätzen dieser Bekanntmachung steht beispielsweise: "Beamtinnen und Beamte in ungepflegter oder nachlässiger Kleidung schädigen das Ansehen der Polizei."
Im Abschnitt zur Haar- und Barttracht steht geschrieben, dass die Haare gepflegt und so zu tragen sind, "wie es der Erwartungshaltung einer repräsentativen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Polizei entspricht. Besondere modische Auffälligkeiten hinsichtlich der Haartracht, wie zum Beispiel auffällige Haar- und Strähnenfärbung oder Haarschnitt oder -länge, entsprechen nicht der vorgenannten Erwartungshaltung, widersprechen dem Leitsatz zum Gesamterscheinungsbild und sind daher zu vermeiden."
In Bezug auf Tätowierungen gibt es in der Bekanntmachung ebenfalls klare Vorschriften. So dürfen Tätowierungen im Dienst nicht sichtbar sein. Die Tattoos dürfen zudem "inhaltlich nicht gegen die Grundsätze der freiheitlichen Grundordnung verstoßen sowie keine sexuellen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder ähnliche Motive darstellen." (Lesen Sie dazu auch: Tattoos, Krawatten und Piercings: Was ist bei Allgäuer Banken und der Polizei erlaubt?)
Dürfen Polizisten in Bayern Schmuck tragen?
Die Bedenken von Facebook-Userin Karoline Nägele, dass Schmuck die Verletzungsgefahr erhöhe, sind ebenfalls in der Bekanntmachung des Ministeriums verankert. Schmuck, den Polizeibeamtinnen und -beamte tragen, dürfe nicht zu einer erhöhten Eigen- oder Fremdverletzungsgefahr führen. Grundsätzlich dürfen Polizistinnen und Polizisten den Vorschriften zufolge überhaupt keinen sichtbaren Körperschmuck tragen. Doch es gibt wenige Ausnahmen - erlaubt ist:
- das Tragen eines kleineren, maximal 5 mm großen Ohrsteckers bzw. eines maximal 10 mm großen Ohrringes je Ohr,
- das Tragen von Armbanduhren, Fingerringen, Armbändern und Halsketten, soweit sie keine hervorstehenden Teile aufweisen und von denen nach allgemeiner Lebenserfahrung keine erhöhte Eigen- oder Fremdverletzung ausgeht.
"Mehr als zwei Fingerringe pro Hand oder eine große Anzahl von Armbändern sind mit dem Tragen einer Uniform nicht in Einklang zu bringen."
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