„Vier von fünf Kollegen wurden im Wach- und Streifendienst schon körperlich angegriffen oder beleidigt“, sagte Michael Haber, Kriminaldirektor des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, gestern bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit der Staatsanwaltschaft.
Der Trend, auf Einsatzkräfte loszugehen, halte an. 601 Fälle von Gewalt allein gegen Polizeibeamte erfasste das Präsidium 2019. 205 Polizisten wurden verletzt, drei davon schwer. (Lesen Sie hier: Gewalt gegen Polizei: 18-Jähriger in Lautrach schlägt jungen Polizisten bewusstlos.)
Wegen der hohen Fallzahlen wurde vor einem Jahr die „priorisierte Bearbeitung von Gewaltdelikten gegen Einsatzkräfte“ eingeführt. Das heißt: die Fälle können schneller bearbeitet, die Täter rascher bestraft werden.
Strafe bei Gewalt gegen Polizisten im Allgäu soll "auf dem Fuße folgen"
„Gewalt gegen Einsatzkräfte ist nicht hinnehmbar, die Strafe muss auf dem Fuße folgen“, sagte die leitende Oberstaatsanwältin Petra Strohbach.
Früher hätten die Beamten im Schichtdienst die Bearbeitung übernommen. Bis ein Fall der Staatsanwaltschaft übergeben wurde, dauerte es laut Haber etwa zwölf Wochen. Mittlerweile gebe es in den Inspektionen feste Sachbearbeiter, sodass die Fälle nach 14 Tagen abgegeben werden können.
Kürzere Zeit zwischen Straftat und Urteil
Bei der Staatsanwaltschaft landen alle Akten auf dem Tisch derselben Staatsanwältin. „Mittlerweile liegen zwischen Straftat und Urteil oft weniger als sechs Monate, früher hat das viel länger gedauert“, sagt sie.
Die Behörden betonen aber auch: Für die Richter sei nicht zu erkennen, dass es sich um einen „priorisierten Fall“ handle, vor dem Gesetz seien alle gleich. Damit ein Fall Priorität erlangt, müssen laut Haber mehrere Faktoren erfüllt sein. Es werden beispielsweise Fälle aufgegriffen, bei denen mehrere Täter auftreten oder die Opfer erheblich verletzt werden. (Lesen Sie dazu auch: Alkoholisierte Gruppe will in Bar - als die Polizei hinzukommt, eskaliert die Lage.)