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Tierskandal im Allgäu: Sechs Jahre danach noch immer kein Prozess

Unterallgäu

Tierskandal im Allgäu: Sechs Jahre danach noch immer kein Prozess

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    Nach der jüngsten Durchsuchung eines Unterallgäuer Milchviehbetriebs im März 2025 demonstrierten mehr als 500 Menschen in der Nähe des Hofes für die Rechte von Tieren.
    Nach der jüngsten Durchsuchung eines Unterallgäuer Milchviehbetriebs im März 2025 demonstrierten mehr als 500 Menschen in der Nähe des Hofes für die Rechte von Tieren. Foto: Bernd Feil/M.i.S.

    Sechs Jahre: So lange ist es her, dass einer der größten Milchviehbetriebe Bayerns ins Visier der Ermittler geraten ist. Er liegt im Unterallgäu. Videoaufnahmen, die eine Tierrechtsorganisation dort damals heimlich erstellt hatte, zeigen unter anderem Misshandlungen von Rindern. Auch die beiden damaligen Leiter des Hofs wurden angeklagt. Doch wann der Prozess gegen sie beginnt, ist noch nicht absehbar, heißt es beim Memminger Landgericht.

    Und das, obwohl es im März eine erneute Durchsuchung des Hofes gegeben hat und daraufhin gegen einen der beiden Angeklagten ein Tierbetreuungs- und Halteverbot ausgesprochen worden ist.

    Kann der Fall verjähren?

    Warum ist das so? Und: Kann der Fall verjähren? Im Herbst 2023 hätte der Prozess starten sollen - gegen die beiden damaligen Leiter und vier Angestellte des Hofs. Weil ein Teil der Verteidiger weitere Anträge stellte, etwa neue Beweise zuzulassen, verzögerte sich der Prozessauftakt.

    Zwei Mitarbeiter aber signalisierten, dass sie die Vorwürfe zugeben werden und das Verfahren schnell hinter sich bringen wollen. Deshalb wurde der Prozess gegen sie abgetrennt. Sie wurden zu Geldstrafen verurteilt.

    Sitzt ein Angeklagter in U-Haft, muss sein Fall vorgezogen werden

    Nicht nur die Anträge der Verteidiger verzögerten den Prozessstart gegen die damaligen Leiter des Hofs. Das Landgericht hatte in den vergangenen Jahren mit einigen schweren Fällen zu tun, darunter auch Morde. Sobald ein Angeklagter in Untersuchungshaft sitzt, muss das Verfahren gegen ihn vorgezogen werden - damit er im Fall seiner Unschuld nicht unnötig lang eingesperrt ist.

    Derzeit wird außerdem ein Gutachten erstellt - ebenfalls initiiert von den Verteidigern. Es geht um Fotos, die Kontrolleure damals in den Ställen des Hofes erstellt hatten und die zeigen sollen, dass der gesundheitliche Zustand einiger Tiere schlecht war. Von diesen Bildern waren nach Informationen unserer Redaktion nicht alle als Beweis in den Prozess aufgenommen worden, sondern nur ein Teil. Ein Gutachter soll nun aber anhand aller Fotos prüfen, ob darauf tatsächlich ein schlechter Zustand der Tiere ersichtlich ist.

    Zehn Jahre nach Anklageerhebung muss Urteil fallen

    Fälle, in denen Angeklagten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen werden, sind nach Angaben eines Gerichtssprechers nach fünf Jahren verjährt. Allerdings beginnt diese Frist beispielsweise erneut, sobald die Hauptverhandlung beginnt. Im Fall des Milchviehbetriebes ist das im Herbst 2023 geschehen - auch wenn das Verfahren dann geteilt wurde.

    Endlos kann die Verjährung aber nicht verlängert werden. Laut Gerichtssprecher muss spätestens zehn Jahre nach Anklageerhebung ein Urteil fallen. Das wäre hier im Jahr 2029. Der Sprecher geht davon aus, dass der Fall nicht verjähren wird.

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