Noch vor einem halben Jahr wusste wohl kaum jemand, dass es ein Infektionsschutzgesetz gibt. Das ist heute anders. Wer in den vergangenen Wochen gegen die Abstands- und Hygienebestimmungen verstoßen hatte, der muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. So wie ein Betroffener, der gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hatte und dessen Fall gestern vor dem Kemptener Amtsgericht hätte verhandelt werden sollen. Das wäre der erste solche Fall bei diesem Gericht gewesen. Doch der Termin wurde letztlich verschoben.
Verstöße gegen Maskenpflicht oder Veranstaltungsverbot