Das Wichtigste vorneweg: Jede Bürgerin und jeder Bürger in Deutschland kann sich seit Samstag, 13. November, wieder kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen. Und zwar mindestens einmal pro Woche - allerdings nur mit einem Antigen-Schnelltest (PoC-Test). Dies gelte unabhängig davon, ob man geimpft oder genesen ist, erklärt Andreas Deffner, Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums.
So steht es in der Verordnung, die das Ministerium erlassen hat, nachdem die Zahl der Neuinfektionen im Herbst erneut stark gestiegen war. Die sogenannten kostenlosen Bürgertests kann man etwa in einem Testzentren, bei einem Arzt oder in einer Apotheke machen.
Wie oft darf ich mich pro Woche kostenlos testen lassen?
Aber was heißt eigentlich "mindestens ein kostenloser Schnelltest pro Woche"? Das bedeutet, dass es sich hierbei um die Mindestanzahl handelt. "Dies schließt eine mehrfache Testung nicht aus", sagt Deffner. Wie häufig man sich tatsächlich in der Woche kostenlos testen lassen kann, hängt von der Auslastung der Teststationen ab. Fazit: Bürgerinnen und Bürger können sich also auch mehrmals pro Woche testen lassen. (Lesen Sie dazu auch: Corona-Tests im Allgäu: So lange sind derzeit die Wartezeiten)
Wie wird in Bayern kontrolliert, wie häufig man sich testen lässt?
Und wie wird kontrolliert, wer sich wann und wo hat testen lassen? "Die Zahl der kostenlosen Tests pro Bürger ist nicht begrenzt und wird daher auch nicht kontrolliert", sagt eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums auf Nachfrage unserer Redaktion. Alle Menschen in Bayern, die keine Symptome haben, könnten kostenlos Antigen-Schnelltests etwa in Testzentren, Arztpraxen, Apotheken und Teststellen machen. Die Sprecherin verweist in dem Zusammenhang auf diesen Überblick über die kostenlosen Testmöglichkeiten in Bayern.

Nach einem Schnelltest bekommt man zwar eine Bescheinigung inklusive Name und Datum. In Bayern werden aber keine Daten zusammengeführt, weil das unter anderem datenschutzrechtlich problematisch ist. Falls der Schnelltest allerdings positiv ausfällt, muss die Teststation das Ergebnis an das Gesundheitsamt melden.
In diesen Teststationen im Allgäu können Sie sich testen lassen
Unsere Redaktion hat mehrere Übersichten zu den Corona-Teststationen im Allgäu zusammengestellt. Hier können Sie einen kostenlosen Schnelltest oder einen in der Regel kostenpflichtigen PCR-Test machen:
- Corona-Tests in Buchloe
- Corona-Tests in Füssen
- Corona-Tests in Kaufbeuren
- Corona-Tests in Kempten
- Corona-Tests in Marktoberdorf
- Corona-Tests in Memmingen
- Corona-Tests im südlichen Oberallgäu
- Corona-Tests im Westallgäu
PCR-Tests bleiben kostenpflichtig - aber nicht für alle
PCR-Tests muss man hingegen weiterhin bezahlen. Sie kosten in der Regel zwischen 70 und 150 Euro. Wer allerdings Corona-Symptome hat, kann in einer Arztpraxis einen PCR-Test machen - dafür übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Laut der Bayerischen Teststrategie bekommen zudem bestimmte Personengruppen den PCR-Test kostenlos. (Lesen Sie auch: Wer bietet wo kostenpflichtige PCR-Tests an?)
Diese Menschen haben nach Angaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums aktuell einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test (Stand: 24. November 2021):
- Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann (gilt nur in Testzentren oder beim Arzt)
- Wer vom Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft worden ist
- Kinder unter 12 Jahre
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (gilt bis 31. Dezember 2021)
- Frauen, die stillen
- Schwangere (gilt nur in Testzentren oder beim Arzt, bis 31. März 2022)
- Wer in einer Pflegeeinrichtung oder Einrichtung für Behinderte arbeitet oder diese besucht. Sie bekommen von der Einrichtung einen Berechtigungsschein, mit dem sie in einem Testzentrum vor Ort einen kostenlosen PCR-Test bekommen
- Studenten, die mit Impfstoffen geimpft worden sind, die das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nicht zugelassen hat (gilt bis 31. Dezember 2021)
Ab Januar gilt Testpflicht auch für Kita-Kinder
Nach den Weihnachtsferien gilt nicht nur für Schulkinder die Corona-Testpflicht, sondern auch für Kinder ab dem Alter von einem Jahr in Kindertagesstätten. Nach Angaben der bayerischen Staatsregierung müssen Kita-Kinder dreimal pro Woche auf Corona getestet werden.
Akzeptiert werde ein Test, der in der Einrichtung vorgenommen werde, oder auch die glaubhafte Versicherung eines selbst vorgenommenen Schnelltests, sagte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann. Auch PCR-Pooltests seien möglich, sofern die Träger dies anböten.
Lesen Sie dazu auch: Kemptener Virologe erklärt, warum Corona-Tests für Verwirrung sorgen können