Im Allgäu soll es erneut laut knallen: Die Bundeswehr kündigt für Mittwochnachmittag und Donnerstagvormittag weitere Überschallflüge über dem Allgäu an. Das bestätigte ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr auf Nachfrage unserer Redaktion.
Flugmanöver der Bundeswehr am Dienstag erschrecken Menschen
Bereits am Dienstag war mehrmals im Allgäu ein lauter Knall zu hören gewesen. In Kempten, Kaufbeuren, Memmingen oder Oberstdorf googelten die Menschen, ob es eine Explosion gegeben hatte. Etliche riefen auch bei der Polizei oder den Behörden an. Nach Angaben der Bundeswehr handelte es sich dabei allerdings um Überschallknallgeräusche: Ein Eurofighter-Geschwader aus Neuburg habe über dem Allgäu Übungsflüge durchgeführt.
Ob die Übungsflüge der Eurofighter heute und morgen auch wirklich wieder durchgeführt werden, hänge allerdings von vielen Faktoren ab, sagte der Bundeswehrsprecher. Wie beispielsweise das aktuelle Wetter oder die Verfügbarkeit von Personal und Material.
Wie häufig die Flugzeuge am Mittwoch und Donnerstag im Einsatz sein werden, könne er nicht sagen.
Da die Knallgeräusche am Dienstag mehrere Menschen im Allgäu beunruhigten: Warum gab die Bundeswehr im Vorfeld nicht bekannt, dass solche Überschallflüge im Allgäu anstehen? "Die Planungen für die Vorgänge im Rahmen von Übungsflügen oder sonstigen Flugbewegungen obliegen den fliegenden Verbänden", sagt der Sprecher des Luftfahrtamtes.
Welche Regeln gelten für Überschallflüge in Deutschland?
Um die Auswirkungen dieser Flüge auf die Umwelt gering zu halten, hat die Bundeswehr laut dem Sprecher folgende Bestimmungen für Überschallflüge erlassen:
- Überschallflüge sind, außer an Feiertagen, von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr zulässig - von 12.30 bis 14 Uhr sind die Flüge zu unterlassen, sofern Einsatzgründe sie nicht zwingend erfordern.
- Die Mindesthöhe für Überschallflüge über Land beträgt 36.000 Fuß beziehungsweise 10.972 Meter.
- Überschallflüge sind nur unter Radarüberwachung erlaubt und müssen vorher mit der radarüberwachenden Stelle koordiniert werden.
- Der Flugweg ist so anzulegen, dass der Überschallknall dicht besiedeltes Gebiet nach Möglichkeit vermeidet.
Die Streitkräfte müssten ihre Aufgaben erfüllen können - das erfordere eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben, sagt der Sprecher weiter. Der militärische Flugbetrieb sei "grundsätzlich überall in Deutschland zulässig und nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen".
Wie achtet die Bundeswehr darauf, Bürger nicht zu erschrecken?
Die Piloten versuchten dabei selbstverständlich, nicht über bewohnte Gebiete zu fliegen, sagt der Sprecher des Luftfahrtamtes. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen.
Der Sprecher bittet zudem um Verständnis: Detaillierte Informationen zu Übungen wie Start- und Landezeiten würden "insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheitspolitischen Lage" nicht kommuniziert.
Wo können sich Bürger über Tiefflug und Fluglärm informieren und beschweren?
Der Sprecher des Luftfahrtamtes verweist an die Mitarbeiter der Flugbetriebs- und Informationszentrale (FLIZ) als zentrale Ansprechstelle, die Fragen zu den Themen Fluglärm und Tiefflug beantworten:
- Telefon: +49800/8620730
Unter der kostenfreien Rufnummer können sich Bürgerinnen und Bürger mit Fragen oder Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb direkt an das Luftfahrtamt der Bundeswehr wenden.
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