Die Maskenpflicht im Bayerischen Landtag bleibt in Kraft: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag der AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Maskenpflicht abgewiesen. Durch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung würden Abgeordnetenrechte "jedenfalls nicht offenkundig verletzt", teilte das Gericht am Dienstag mit. "Eine Beeinträchtigung des Kernbereichs der Mandatsausübung ist nicht erkennbar."
Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Antrag ab