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AfD scheitert mit Eilantrag gegen Maskenpflicht im Landtag

Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Antrag ab

AfD scheitert mit Eilantrag gegen Maskenpflicht im Landtag

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    Im Bayerischen Landtag müssen Abgeordnete weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
    Im Bayerischen Landtag müssen Abgeordnete weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Die Maskenpflicht im Bayerischen Landtag bleibt in Kraft: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag der AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Maskenpflicht abgewiesen. Durch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung würden Abgeordnetenrechte "jedenfalls nicht offenkundig verletzt", teilte das Gericht am Dienstag mit. "Eine Beeinträchtigung des Kernbereichs der Mandatsausübung ist nicht erkennbar."

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