Schneeräumen sei ja wichtig und gut, sagt Thomas Mislich aus Burgberg. „Aber nicht um 3.30 oder 4 Uhr in der Nacht.“ Und wenn nicht beim kleinsten Schneefall schweres Gerät loslegen würde, so, wie beim angrenzenden Wohn- und Geschäftshaus. Seiner Bitte an den Hausmeisterservice, den Arbeitsbeginn auf 5.30 oder 6 Uhr zu verschieben sei abgeprallt. Der Unternehmer müsse mehrere Anwesen räumen. „Das läuft aus dem Ruder“, sagt der 50-Jährige, der gerne wenigstens bis 5 oder halb 6 Uhr schlafen würde, bevor er um halb 7 zur Arbeit fahren muss. Es sei kein Kompromiss in Sicht. Einfach ärgerlich. Dabei gebe es doch eine gesetzliche Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Und zudem Lärmschutzverordnungen.
Lärmschutz Doch beim Schneeräumen greift der Lärmschutz nicht, sagt Andreas Kaenders, Pressesprecher am Landratsamt Oberallgäu. Er verweist auf Paragraph 32 des BIMS (Bundes-Immissionsschutzgesetzes) in Wohngebieten. Dort ist geregelt, dass Geräte und Maschinen generell nicht von 20 bis 7 Uhr betrieben werden dürfen. Ausgenommen sind darin ausdrücklich „Geräte und Maschinen bei Unwetter oder Schneefall oder zur Abwendung einer sonstigen Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter.“
Pflicht Kaenders verweist andererseits auf die Pflicht zum Schneeräumen. In den Kommunen im Oberallgäu müssen generell die Gehsteige um 7 Uhr (werktags) geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Und wer nicht rechtzeitig räumt, der riskiert in manchen Kommunen gar ein Bußgeld (in Sonthofen beispielsweise bis zu 1000 Euro). Und auch die Straßen müssen rechtzeitig frei und geräumt sein. Gegen 3 Uhr seien auf den Oberallgäuer Straßen bereits „Späher“ unterwegs, um nachzuschauen, ob Straßen vereist sind. An Autobahnen sei gar ein „24-Stunden-Winterdienst“ vorgesehen. Und auch die Kreisstraßen im Oberallgäu sollten um 6 Uhr geräumt sein. „Aus Sicherheitsgründen“, sagt Kaenders. Gegen die Schneepflüge habe Mislich auch nichts einzuwenden. „Die fahren auf der Straße und sind dann gleich wieder weg.“ Aber der Räumdienst am Wohn- und Geschäftshaus, der oft über eine Stunde aktiv, räume auch, wenn es kaum geschneit habe. Und mache dazu noch mit seinen großen Maschinen einen Höllenlärm. Mislich will rechtliche Möglichkeiten prüfen, um gegen diesen nächtlichen Lärm vorzugehen.
Ordnungswidrigkeit? Möglich wäre beispielsweise eine Anzeige bei der Polizei wegen unzulässigen Lärms, sagt Kaenders. Die Anzeige würde dann beim Landratsamt landen, die Behörde müsste dann abwägen. Aber so weit sei es bislang nicht gekommen. Jährlich gingen beim Landratsamt zwei, drei Anfragen wegen Lärms durch Schneeräumen ein. Und bei der Polizei? Bislang keine Anzeigen, informieren die Dienststelle in Sonthofen und in Immenstadt.
Was ist erlaubt, was nicht?