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"Bundes-Notbremse": Diese Corona-Regeln gelten jetzt aktuell in Bayern

Friseure, Handel, Kinderbetreuung

"Bundes-Notbremse": Welche Regeln in Bayern anders sind

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    Seit dem 24. April gilt die Regelung einer bundeseinheitlichen Corona-Notbremse. Dazu gehören unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr. In Bayern gilt allerdings die Ausgangssperre ab 22 Uhr - die eigenen vier Wände dürfen nur mit triftigem Grund verlassen werden.
    Seit dem 24. April gilt die Regelung einer bundeseinheitlichen Corona-Notbremse. Dazu gehören unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr. In Bayern gilt allerdings die Ausgangssperre ab 22 Uhr - die eigenen vier Wände dürfen nur mit triftigem Grund verlassen werden. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Seit Samstag greift die Bundes-Notbremse gegen Corona. Weil Bayern in vielen Bereichen bereits gleiche oder sogar strengere Regeln hat, halten sich die Auswirkungen im Freistaat in Grenzen.

    Änderungen gibt es laut Gesundheitsministerium unter anderem bei Friseuren: Diese dürfen ab einer Inzidenz von 100 nur noch mit negativem Corona-Test besucht werden. Für den Handel gibt es auch Änderungen: Einkaufen mit negativem Corona-Test ist nur noch bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 erlaubt (nicht mehr zwischen 100 und 200). Blumenläden und Gartenmärkte müssen auch weiter geschlossen bleiben (anders als in der bundesweiten Regelung).

    Ein Überblick über die neuen Regelungen und ihre Folgen:

    DIENSTLEISTUNGEN

    • Friseure und Fußpfleger dürfen ihre Betriebe weiterhin auch bei hohen Inzidenzen öffnen.
    • Neu ist, dass Kunden ab einer Inzidenz über 100 einen negativen Corona-Test vorweisen müssen, der maximal 24 Stunden alt sein darf.
    • Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, wie zum Beispiel Massagepraxen, Tattoo-Studios oder ähnliche Betriebe sind grundsätzlich untersagt.

    EINZELHANDEL

    • Wie bisher dürfte der Handel bei Inzidenzen unter 50 öffnen. Derzeit erfüllt aber kein Land- oder Stadtkreis in Bayern diese Bedingung (alle Allgäuer Inzidenzwerte hier). Zwischen 50 und 100 können Kunden weiter mit Termin einkaufen. Neu ist, dass nur noch zwischen 100 und 150 ein Einkauf mit Termin und negativem Test möglich ist - bisher war dies von 100 bis 200 erlaubt (der negative Corona-Test höchstens 24 Stunden zurückliegen). Ab 150 ist nur noch die Abholung bestellter Ware möglich (Click and Collect). Zudem dürfen weniger Kunden in die Geschäfte.
    • In der Praxis ändere sich für den Handel nicht viel, sagte der Geschäftsführer des Handelsverbands, Bernd Ohlmann. Viele Landkreise seien schon bei Inzidenzen über 200. Und das Konzept Einkaufen mit Termin und Test sei ohnehin eine "kümmerliche Angelegenheit", auf die viele Händler freiwillig verzichteten. Stattdessen bieten sie teilweise bereits ab einer Inzidenz von 100 die Abholung bestellter Ware an, da dies für die Unternehmen mit deutlich geringeren Kosten verbunden ist.
    • Blumenläden, Buchhandlungen, Gartenmärkte und Gärtnereien, die in Bayern zeitweise inzidenzunabhängig öffnen durften, bleiben im Freistaat geschlossen, obwohl die Bundes-Notbremse für sie Ausnahmen vorsieht. Hier hofft der Handelsverband aber auf eine Lockerung in der kommenden Woche.
    • Geöffnet bleiben weiterhin der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel – immer mit Maske und Mindestabstand.

    SCHULEN

    • Hier ändert sich nichts. Ungeachtet des nun bundesweit verpflichtenden Grenzwertes für Distanzunterricht wechseln die Schülerinnen und Schüler im Freistaat weiterhin schon früher an den heimischen Schreibtisch. In Bayern gibt es Distanzunterricht bereits ab 100 statt 165 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche - Ausnahmen gibt es in erster Linie für die vierte und elfte Jahrgangsstufe sowie die Abschlussklassen.
    • Bei Inzidenzen unter 100 ist Präsenzunterricht mit Mindestabstand erlaubt - in der Regel bedeutet das Wechselunterricht. Unter 50 wäre es in Grundschulen erlaubt, auf den Abstand zu verzichten, diese Bedingung ist in Bayern derzeit aber nirgends erfüllt. Weiterhin dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch mit negativem Test in die Schule.

    WECHSELSEITIGE KINDERBETREUUNG

    • Eine wechselseitige unentgeltliche Kinderbetreuung in festen Betreuungsgemeinschaften ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten Haushalte ist laut Gesundheitsministerium nicht mehr möglich.

    AUSGANGSSPERRE

    • Etwas strenger als der Bund ist Bayern unter anderem bei der nächtlichen Ausgangssperre:
    • Von 22 bis 5 Uhr darf man Haus und Garten nicht verlassen. Ausnahmen sind berufliche Gründe, Notfälle, die Betreuung von Kindern oder Hilfsbedürftigen, Sterbebegleitung oder die Versorgung von Tieren. Auch sich alleine an der frischen Luft zu bewegen ist nach 22 Uhr nicht mehr erlaubt. Die Bundesnotbremse ließe dies bis 24 Uhr zu - dabei sind Joggen und Spaziergänge bis Mitternacht erlaubt. "Ziel der nächtlichen Ausgangssperre ist es, Kontakte zu reduzieren und Mobilität einzuschränken. Das ist sehr wichtig, um weitere Infektionen möglichst zu verhindern. Deshalb hält Bayern auch erst einmal an der schärferen Regelung für die Zeit ab 22.00 Uhr fest", heißt es vom Gesundheitsministerium.

    GASTRONOMIE UND HOTELS

    • Der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Kantinen wird untersagt. Es gibt aber Ausnahmen etwa für Speisesäle in Reha-Zentren oder Pflegeheimen, die Versorgung Obdachloser oder von Fernfahrern.Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung.
    • Hotels: Die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist weiter untersagt.
    • Für Camper gelten derzeit diese Regeln im Allgäu.

    TREFFEN

    • Hier gibt es keine Veränderung. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur dann gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.

    FREIZEIT UND SPORT

    • Zoos, Indoorspielplätze, Museen, Kinos, usw. müssen ab einer Inzidenz von 100 wie bisher schließen.
    • Wellnesseinrichtungen, Schwimmbäder, Saunen, usw. müssen auch weiter geschlossen bleiben.
    • Auch Seilbahnen sind weiter geschlossen.
    • Tagesausflüge sind erlaubt.
    • Sport ist erlaubt - aber nur alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes.

    CORONA-TESTS AN DER ARBEIT

    • Homeoffice muss so viel wie möglich genutzt werden.
    • Arbeitgeber müssen zudem zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen.

    Die Änderungen im Freistaat sind in die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgenommen worden.

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