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"Bundes-Notbremse": Diese Corona-Regeln gelten jetzt aktuell in Bayern

Friseure, Handel, Kinderbetreuung

"Bundes-Notbremse": Welche Regeln in Bayern anders sind

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    Seit dem 24. April gilt die Regelung einer bundeseinheitlichen Corona-Notbremse. Dazu gehören unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr. In Bayern gilt allerdings die Ausgangssperre ab 22 Uhr - die eigenen vier Wände dürfen nur mit triftigem Grund verlassen werden.
    Seit dem 24. April gilt die Regelung einer bundeseinheitlichen Corona-Notbremse. Dazu gehören unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr. In Bayern gilt allerdings die Ausgangssperre ab 22 Uhr - die eigenen vier Wände dürfen nur mit triftigem Grund verlassen werden. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Seit Samstag greift die Bundes-Notbremse gegen Corona. Weil Bayern in vielen Bereichen bereits gleiche oder sogar strengere Regeln hat, halten sich die Auswirkungen im Freistaat in Grenzen.

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