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Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen Kreuzerlass in Bayern ab

Urteil

Die Kreuze dürfen bleiben: Bundesgericht bestätigt Kreuzerlass

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    Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen den 2018 beschlossenen Kreuzerlass in Bayern abgewiesen.
    Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen den 2018 beschlossenen Kreuzerlass in Bayern abgewiesen. Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

    Die Kreuze in Bayerns Behörden dürfen hängen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) ab. Die seit 2018 geltende Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss.

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