Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen ab heute (1.2.2023) keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Gleiches gilt für Menschen in Gemeinschaftsunterkünften, etwa in Unterkünften für Geflüchtete oder Obdachlose. Die entsprechenden landeseigenen Maskenpflichten sind, wie von der Staatsregierung beschlossen, um Mitternacht ausgelaufen.
Lockerungen im Februar 2023