Ab dem 1. April dürfen Elektroautos in Bayern auf öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenfrei geparkt werden. Im Dezember 2024 hatte der Ministerrat der Staatsregierung die Regelung beschlossen. Sie ist zunächst bis Ende 2026 befristet und gilt ausschließlich für reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen ladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge.
Elektromobilität
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