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Gericht: Verfassungs-Schutz darf Bayern-AfD vorerst weiter beobachten

Verfassungsschutz in Bayern

Gericht: Verfassungs-Schutz darf Bayern-AfD vorerst weiter beobachten

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    Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD Bayern weiterhin beobachten. Damit beschäftigt sich das Verwaltungsgericht München am Montag.
    Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD Bayern weiterhin beobachten. Damit beschäftigt sich das Verwaltungsgericht München am Montag. Foto: Daniel Karmann, dpa

    Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) darf die Landes-AfD vorerst weiter beobachten. Das Verwaltungsgericht München lehnte entsprechende Anträge der Partei am Montag ab. Demnach darf der Landesverband auf Basis offen zugänglicher Informationen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren beobachtet werden.

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