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Gericht weist Corona-"Querdenker" ab: Keine Kundgebung in München

Corona-Gegner

Gericht weist Corona-"Querdenker" ab: Keine Kundgebung in München

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    Dieser Mann durfte noch auf der Theresienwiese in München protestieren. Eine geplante Querdenker-Demonstration wird jedoch nicht stattfinden dürfen.
    Dieser Mann durfte noch auf der Theresienwiese in München protestieren. Eine geplante Querdenker-Demonstration wird jedoch nicht stattfinden dürfen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archivbild)

    Radikale Gegner der Corona-Maßnahmen sind mit ihrem Antrag für eine Kundgebung von 120.000 Demonstranten auf der Münchner Theresienwiese vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Von einer solchen Versammlung gingen "voraussichtlich infektionsschutzrechtlich nicht vertretbare Gefahren" aus, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Veranstalter können gegen den Beschluss Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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