Bis zu 250 Euro kostet es in Bayern künftig, wenn eine Corona-Gästeliste bewusst falsch ausgefüllt wird. Das hat das Kabinett am Donnerstag in München beschlossen. Nicht nur Gäste werden für den schlechten Scherz aber zur Kasse gebeten, auch Gastronomen, Hotelbetreiber und Veranstalter sind verpflichtet, die Namenslisten sorgfältig zu führen, andernfalls droht ihnen ein Bußgeld von 1000 Euro.
Das Bußgeld geht auf einen Beschluss aus einer Konferenz von Bund und Ländern aus dieser Woche zurück, wonach mindestens ein Betrag von 50 Euro fällig wird, wenn jemand einen falschen Namen in einer Liste einträgt.
"Der Wirt muss keine Ausweiskontrollen machen, es geht um Plausibilitätskontrollen", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) in München. Für den Corona-Schutz sei es wichtig, die Nachverfolgung von Infektionsketten bestmöglich zu gewährleisten.
Neue Regelung soll Signalwirkung haben
Auf Nachfrage erklärte Herrmann, dass es natürlich schwer werde, die Urheber falscher Namen nachträglich zu belangen. "Es geht hier aber um ein Signal." Durch die Bußgeldbewährung zeige der Staat, dass es sich um ein Vergehen handele, welches wirklich nicht in Ordnung sei.
Schleswig-Holstein hatte bereits am Dienstagabend erklärt, dass bewusste Falschangaben auf Gästelisten in Restaurants oder anderen Gastwirtschaften mit 1000 Euro geahndet werden sollen. In Nordrhein-Westfalen werden 250 Euro fällig.
"Der Gastronom kann den gesetzlichen Vorgaben nicht allein nachkommen, er ist bei der Registrierung zwingend auf das Mitwirken seiner Gäste angewiesen", sagte Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischer Hotel- und Gaststättenverbandes. Somit bleibe zu hoffen, dass die Gäste, die sich bislang nicht an die Vorgaben gehalten hätten, nun im Sinne aller mitmachen würden.
Manche geben Namen wie "Donald Duck" an
Die schnelle und möglichst vollständige Rückverfolgung von Gästelisten ist Teil der Schutzmaßnahmen gegen das Virus. Immer wieder sorgen aber offenkundig und auf den ersten Blick falsche Namen wie Donald Duck auf den Listen dafür, dass Personen nicht gefunden werden. Herrmann: Dies sei aber auch gerade mit Blick auf den anstehenden Jahreszeitenwechsel wichtig, da im Herbst und Winter die Pandemie-Bewältigung ohnehin eine besondere Herausforderung sei. Entscheidend bleibe es, einen zweiten Lockdown zu vermeiden.
Im praktischen Corona-Krisenmanagement von Bayerns Kommunen gilt laut Herrmann künftig zudem immer die jeweils höchste vorliegende Fallzahl der Behörden von Bund und Freistaat.
In der Vergangenheit hatte es Verwirrung und auch Ärger gegeben, weil die vom hiesigen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Werte für die Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner sehr häufig voneinander abweichen.
Dieser sogenannte Inzidenzwert ist aber je nach Höhe Grundlage für mögliche Auflagen und Einschränkungen von Freiheitsrechten wie einer Teilnehmerobergrenze bei Feiern.
Ab sofort gilt in Bayern eine neue Obergrenze für Privatfeiern
Entsprechend dem Beschluss von Bund und Ländern gilt in Bayern ab sofort auch eine neue Obergrenze für private Feiern, wenn der Inzidenzwert von 35 in einer Kommune überschritten wird: In öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen sich dann maximal noch 50 Personen aufhalten, in privaten Räumen "wird dringlich empfohlen" keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.
Zudem hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass nur noch 25 Menschen in öffentlichen oder angemieteten Räumen feiern dürfen, wenn es regional mehr als 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Dies ist für Bayern nicht neu, sondern entspricht einer Vorgabe, die das Kabinett zuletzt bereits für Corona-Hotspots beschlossen hatte.
Auch für Feiern in privaten Räumen bleibt es in Bayern bei einer Beschränkung auf fünf Personen. (Lesen Sie auch: München hebt Maskenpflicht auf und lockert Kontaktbeschränkungen)
Auch in anderen Bundesländern hatten unterschiedliche Inzidenz-Werte für Verunsicherung gesorgt. In Hamburg gilt nur noch der selbst von der Stadt berechnete Wert. Als Hauptgrund für die Zahlenunterschiede gelten der zeitliche Verzug bei der Übermittlung von Daten und die unterschiedlichen Erfassungszeiträume. In Hamburg wurde aber auch die vom RKI zugrunde gelegte Einwohnerzahl kritisch gesehen. Für Bayern sei dies aber nicht von entscheidender Bedeutung, sagte Herrmann.