Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Jäger wollen Wolf nicht schießen - behördliche Regelung "weltfremd"

Wolf-Abschuss in Oberbayern

Jäger wollen Wolf nicht schießen - behördliche Regelung "weltfremd"

    • |
    • |
    Weil er mehrere Tiere in Siedlungsnähe gerissen hat, darf ein Wolf in Oberbayern nun erschossen werden. Der Bayerische Jagdverband will allerdings nicht mithelfen - und rät seinen Mitglieder ebenfalls davon ab.
    Weil er mehrere Tiere in Siedlungsnähe gerissen hat, darf ein Wolf in Oberbayern nun erschossen werden. Der Bayerische Jagdverband will allerdings nicht mithelfen - und rät seinen Mitglieder ebenfalls davon ab. Foto: Swen Pförtner, dpa (Symbolbild)

    Der Bayerische Jagdverband will sich vorerst nicht an der Wolfsjagd im südlichen Oberbayern beteiligen. Die behördliche Allgemeinverfügung zum Abschuss des Tieres sei "weltfremd" und "nicht sachgerecht", sagte Präsident Ernst Weidenbusch am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

    "Wir empfehlen unseren Mitgliedern dringend, sich nicht auf die Liste von potenziellen Wolfskillern setzten zu lassen", sagte Weidenbusch. "Unsere Jäger sind keine schießwütigen Wildhasser."

    Wolf in Oberbayern soll abgeschossen werden: Bayerischer Jagdverband setzt sich entgegen

    Die Regierung von Oberbayern hatte mit der Allgemeinverfügung die - so das Amtsdeutsch - "zielgerichtete letale Entnahme" des Tieres mit dem Gen-Code GW2425m zugelassen. Damit solle eine Gefährdung von Menschen verhindert werden.

    Es wäre der erste Wolf seit 140 Jahren, der in Bayern offiziell getötet werden darf. Der Bund Naturschutz und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe klagen dagegen; eine Entscheidung über entsprechende Eilanträge wird in Kürze erwartet.

    Verfügung zum Abschuss des Wolfs ohne Bayerische Jäger beschlossen

    Wenn ein Gericht die Notwendigkeit feststelle, den Wolf etwa wegen konkreter Gefahr für Menschen zu töten, werde die Jägerschaft mitwirken - aber nicht auf Basis dieser Allgemeinverfügung, sagte Weidenbusch. "Für die konkrete Durchführung sollte man den Jagdverband, die Berufsjäger und die Staatsforsten frühzeitig einbeziehen, um ein Verfahren dafür zu definieren."

    Der Jagdverband sei aber nicht beteiligt worden. "Die Allgemeinverfügung ist ohne unsere jagdliche Expertise geschrieben worden." Zum Beispiel könne Schießen aus dem Auto, wie es die Verfügung vorsieht, lebensgefährlich sein.

    Wolf-Jagd aus dem Auto? Jäger halten Verfügung teils für lebensgefährlich

    Weil die Allgemeinverfügung nicht sachgerecht sei, halte er es für eher unwahrscheinlich, dass der Wolf so erlegt werde, sagte Weidenbusch. Zudem sei nicht abschließend geklärt, was geschehe, wenn versehentlich der falsche Wolf geschossen werde.

    Der Wolf hatte seit 13. Dezember 2021 in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land mehrfach unweit von Orten Tiere gerissen, zuletzt am 19. Dezember. Seitdem fehlt von ihm jede Spur.

    Hintergründe zum Artikel:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden