Eine Vermisste aus Weilheim meldete die Polizei am Donnerstag (16.1.2025): Aus der oberbayerischen Gemeinde im Pfaffenwinkel wurde seit Sonntag (12. Januar) eine Jugendliche vermisst. Am darauffolgenden Wochenende gab es Entwarnung. Die junge Frau sei wieder aufgetaucht, die Öffentlichkeitsfahndung werde widerrufen, teilte die Polizei mit. Nachfolgend die Originalmeldung.
Die 17-Jährige verließ unbemerkt die Wohnung der Familie in Weilheim. Sie hinterließ ihrem Vater laut Polizei zwar eine Nachricht, war seitdem aber nicht mehr erreichbar und auch nicht zurückgekehrt. Deshalb hatte die Polizei eine aktuelle Öffentlichkeitsfahndung herausgegeben und bat um Mithilfe bei der Suche nach der vermissten Jugendlichen aus Weilheim.
Erste Ermittlungen ergaben, dass sich die junge Frau zeitweise im Bereich Lindau aufgehalten haben muss, so die Polizei. Die Vermisste aus Weilheim wurde wie folgt beschrieben.
Vermisste aus Weilheim - nach dieser Jugendlichen sucht die Polizei aktuell
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- Kleidung: --- (Öffentlichkeitsfahndung wiederrufen)
Vermisste: Wie geht die Polizei bei der Suche vor?
Dass um Hilfe aus der Öffentlichkeit gebeten wird, um vermisste Personen zu finden, kommt im Allgäu und in Bayern immer wieder vor. Dennoch ist das für die Beamten „das letzte Mittel“, so ein Polizeisprecher zu unserer Redaktion. Geben Angehörige eine Vermisstenanzeige auf, wird die Polizei zuerst versuchen, ein komplettes Bild über die vermisste Person zu bekommen. Dazu gehören neben einer Personenbeschreibung samt Foto und einer Auflistung der mitgeführten Gegenstände auch Ermittlungen zum Umfeld:
- Wo hält sich die Person auf?
- Gab es Streit?
- Einen Grund für das Verschwinden – etwa Krankheit oder Schwermut?
Werden Fälle von vermissten Kindern und Jugendlichen anders behandelt als die von Erwachsenen?
Bei Kindern und Jugendlichen liegt eine sogenannte „Vermissung“ bereits dann vor, wenn ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben. Bei Erwachsenen muss noch eine Gefahr für Leib und Leben dazukommen.
Eine Öffentlichkeitsfahndung stellt gerade bei Erwachsenen hohe Anforderungen an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Denn: Der oder die Vermisste kann in die Veröffentlichung seiner/ihrer Daten nicht einwilligen. Gerade über das Internet verbreiten sich Namen und Bilder rasend schnell. Deshalb muss die Polizei jedes Mal die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen abwägen mit den Gefahren, die ihm drohen, sollte er nicht gefunden werden.
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