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Karte gibt Überblick: Hier ist Mariä Himmelfahrt ein Feiertag

Mariä Himmelfahrt

Wo Mariä Himmelfahrt ein Feiertag ist – und wo nicht

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    Mariä Himmelfahrt: Wo der 15. August ein Feiertag ist
    Mariä Himmelfahrt: Wo der 15. August ein Feiertag ist Foto: Uwe Lein, dpa/Montage: AZ

    Der Feiertag Mariä Himmelfahrt ist eine Besonderheit: Während an Pfingsten und Ostern alle Menschen in Deutschland frei haben – und an Fronleichnam sowie Allerheiligen zumindest alle Menschen in Bayern –, gilt das hier nur eingeschränkt. Mariä Himmelfahrt ist lediglich im Saarland arbeitsfrei – und im Jahr 2025 in 1708 bayerischen Gemeinden. In den übrigen 348 Gemeinden Bayerns sind die Geschäfte ganz normal geöffnet. Grund dafür ist das Feiertagsgesetz des Freistaats: Dort steht beim Eintrag „Mariä Himmelfahrt“ der Zusatz „in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung“. Welche Gemeinden das sind, zeigt unsere interaktive Karte.

    Mariä Himmelfahrt: „Überwiegend katholisch“ heißt nicht, dass die Mehrheit katholisch sein muss

    Überwiegend katholisch, das klingt, als müsste die Mehrheit der Menschen dort katholisch sein muss. Tatsächlich ist das nicht der Fall, denn im Feiertagsgesetz heißt es weiter: „Das Landesamt für Statistik stellt nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten.“ Entscheidend ist also nur das Verhältnis innerhalb der christlichen Bevölkerung. Wenn in einer 1000-Einwohner-Gemeinde 997 Menschen den christlichen Kirchen den Rücken gekehrt hätten, käme es am Ende allein auf die drei verbliebenen an. Zwei sind katholisch? Herzlichen Glückwunsch, das ganze Dorf hat einen Feiertag gewonnen. Zwei sind evangelisch? Pech gehabt, alle 1000 Menschen müssen arbeiten.

    Obwohl, vermutlich nicht alle 1000. Denn insbesondere Pendlerinnen und Pendlern sei gesagt: Es kommt darauf an, wie katholisch die Bevölkerung der Gemeinde des Arbeitsortes ist. Wer in einer Mariä-Himmelfahrts-Gemeinde wohnt, kann also trotzdem arbeiten müssen, wenn am Arbeitsort die evangelischen Gläubigen in der Mehrzahl sind. Als das Feiertagsgesetz 1952 erlassen wurde, war erstens der Anteil der Christinnen und Christen noch deutlich höher – und es wurde weniger gependelt als heute.

    Zensus 2022: Sechs Gemeinden gewinnen den Feiertag, zwei verlieren ihn

    Mit dem Zensus 2022 gibt es seit diesem Jahr eine neue Datenbasis, die für acht Gemeinden eine Auswirkung hat: In Marktrodach in Oberfranken, Baiersdorf und Weisendorf in Mittelfranken, Schwebheim in Unterfranken sowie in den schwäbischen Kommunen Memmingerberg (Unterallgäu) und Oettingen (Kreis Donau-Ries) sind die Katholiken jetzt in der Überzahl, der 15. August ist also ein Feiertag. In Marktrodach und in Seßlach (Oberfranken) ist er dagegen weggefallen: Dort leben inzwischen mehr evangelische als katholische Personen.

     Wie hauchzart so eine Entscheidung ablaufen kann, zeigt Oettingen: Dort lebten zum Stichtag rund 3800 Christinnen und Christen – ziemlich genau gleich viele katholischen wie evangelischen Glaubens. Zum Stichtag waren die Katholikinnen und Katholiken minimal in der Überzahl – prozentual 50,1 Prozent. Genug, um allen 5100 Einwohnerinnen und Einwohnern einen freien Tag zu bescheren.

    Mariä Himmelfahrt: Darum gibt es eine Sonderregelung

    Und was ist der Hintergrund der seltsamen Regelung? Die evangelische Kirche feiert Mariä Himmelfahrt nicht, für die katholische Kirche ist es hingegen ein besonders wichtiges Hochfest. Die katholische Kirche hier feiert Marias (“Mariä“ ist übrigens schlicht eine etwas altertümlich klingende Genitiv-Form) Aufnahme in den Himmel – und zwar „mit Leib und Seele“, also eine tatsächliche physische Aufnahme des Körpers. Das steht so nicht in der Bibel und ist daher nicht Teil des evangelischen Glaubens. „Sola scriptura“ – „Allein durch die Schrift“ – war ein Grundsatz der Reformation. Im katholisch geprägten Bayern wurde der 15. August von vielen Gläubigen traditionell begangen. Als das Feiertagsgesetz geschrieben wurde, wollte man den evangelisch geprägten Gemeinden ersparen, ein katholisches Fest zu feiern – so kam es zur Sonderregelung.

    In Bayerns Feiertagsgesetz gibt es noch eine zweite Sonderregelung, die nur eine einzige Stadt betrifft: „In der Stadt Augsburg ist außerdem der 8. August (Friedensfest) gesetzlicher Feiertag.“ Zwar gehören inzwischen mehr als die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner Augsburgs weder der katholischen noch der evangelischen Kirche an. Wegen der Definition des Freistaates gilt Augsburg dennoch als „überwiegend katholisch“ – unter den Christinnen und Christen machten die katholischen zuletzt 73 Prozent aus. Damit hat die Stadt bundesweit die meisten Feiertagen überhaupt.

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