Der Wolf soll ins bayerische Jagdrecht aufgenommen werden - das ist Teil eines Kompromisses, den CSU und Freie Wähler in der zuletzt teils hitzig geführten Debatte um die Reform des Gesetzes gefunden haben. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sprach nach einer Kabinettssitzung am Nachmittag von einem Durchbruch.
Den hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angeschoben, indem er nach monatelangem Streit zwischen Wirtschafts- und Forstministerium vergangene Woche die Beteiligten zur Lösungsfindung an einen Tisch gebeten hatte, wie Staatskanzleiminister Florian Herrmann sagte.
Aiwanger und Forstministerin Michaela Kaniber (CSU) sagten, dass der Wolf, und mit ihm auch der Goldschakal, ins Landesjagdrecht aufgenommen werden, sei auch als Signal an Berlin zu verstehen, im Bundesnaturschutzgesetz entsprechende Änderungen vorzunehmen und den Schutzstatus des Beutegreifers zu senken. Der Wolf soll somit - zum Schutz von Weidetieren - künftig leichter abgeschossen werden dürfen.
Mehr Eigenverantwortung bei der Abschussplanung
Darüber hinaus verständigten sich die beiden Konfliktparteien auf geänderte Regeln für den Umgang mit der behördlichen Abschussplanung. Diese gibt vor, wie viel Rehwild geschossen werden muss, um Wälder vor Wildverbiss zu schützen. Hierbei soll Jägern und Grundbesitzern vor Ort mehr Eigenverantwortung gewährt und behördliche Eingriffe reduziert werden. Die Abschussplanung bleibe aber als Grundlage bestehen.
Ziel sei ein ausgeglichenes Wald-Wild-Verhältnis, sagte Aiwanger. Sollte sich abzeichnen, dass in einem Revier zu viel oder zu wenig Wild geschossen wird, soll die Behörde weiterhin eingreifen können, versicherte er. Die Jagd sei ein emotionales Theme, bei dem nie jeder hundertprozentig zufrieden sein werde.
Konkret bedeutet die angestrebte Neuregelung, dass Hegegemeinschaften künftig unter bestimmten Voraussetzungen auf eine behördliche Abschussplanung verzichten können. Allerdings muss ein Wald jährlich begangen und der mögliche Wildverbiss überprüft werden. In Gebieten, die wiederholt als Rot eingestuft werden, weil der Wildverbiss ungünstig ist, muss dann etwa ein Abschussnachweis für Wild erbracht werden.
Ministerin Kaniber begrüßte die Entbürokratisierung, betonte aber auch die Bedeutung des Waldumbaus angesichts des Klimawandels und verwies darauf, dass in Bayern die Hälfte der Waldflächen rot sei.
Eine weitere Änderung im Jagdgesetz betrifft die Jagdzeiten beim Rehwild. Künftig sollen Schmalrehe vom 16. April bis 15. Januar bejagt werden, Rehböcke vom 16. April bis 15. Oktober, Kitze und Geißen vom 1. September bis 15. Januar.
CSU-Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek sprach von einem praxisnahen und ausgewogenen Jagdgesetz, das die Belange von Grundbesitz, Jägerschaft und Gesellschaft ernst nehme.
Zustimmung und Kritik
Zustimmung gab es vom Bayerischen Jagdverband (BJV). «Persönlich bin ich sehr dankbar, dass Ministerpräsident Markus Söder die Dinge in die Hand genommen und den Streit zwischen zwei Ministerien beendet hat, dass er dazu den Vorschlag des Jagdministers übernommen und der Forstministerin gesichtswahrend kosmetische Korrekturen zugestanden hat», teilte BJV-Präsident Ernst Weidenbusch der dpa mit.
Auch der Bayerische Bauernverband (BBV) sieht die Entscheidungen positiv. Die wesentlichen Punkte wie die Jagdzeiten beim Rehwild, die Abschussplanfreiheit und die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht seien erreicht werden, erklärte BBV-Generalsekretär Carl von Butler.
Kritik kam vom Bund Naturschutz (BN). Dessen stellvertretende Vorsitzende Beate Rutkowski bezeichnete es als unverantwortlich, dass die verbindliche Abschussplanung auch in Jagdrevieren mit nicht tragbarer Verbissbelastung teilweise abgeschafft werden soll. «Wir sind enttäuscht, dass sich die Staatsregierung damit vom Grundsatz "Wald vor Wild" ein Stück weit verabschiedet hat.» Der in der Klimakrise wichtige Umbau der Wälder werde damit unnötig erschwert.
Dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird, «war leider zu erwarten», wie es Rutkowski formulierte. Da er in Bayern aber «weit entfernt ist von einem günstigen Erhaltungszustand», werde der Wolf auch in Zukunft nicht einfach bejagt werden dürfen. Als Erfolg wertete es der BN, «dass neben dem Wolf und dem Goldschakal wohl keine weiteren Tiere ins Jagdrecht aufgenommen werden sollen, wie es sich die Staatsregierung beim bisherigen Entwurf der Reform offen gelassen hatte». Hier habe die hartnäckige Kritik des BN im Vorfeld offenbar gewirkt, so die stellvertretende Vorsitzende.
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