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Kreuze in Bayerns Behörden dürfen hängenbleiben

Kreuze in Bayerns Behörden dürfen hängenbleiben

Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen Söders Kreuzerlass ab

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    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zurückgewiesen.
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zurückgewiesen. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Die Kreuze in Bayerns Behörden dürfen bleiben: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zurückgewiesen. Die seit 2018 geltende Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss. Dagegen hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit ebenso Klage eingereicht wie 25 Unternehmer, Politiker und Kulturschaffende.

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