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Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige in Bayern

Neuerungen in 2021

Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige in Bayern

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    2021 soll Erleichterungen für all jene bringen, die Menschen in ihrem Umfeld pflegen.
    2021 soll Erleichterungen für all jene bringen, die Menschen in ihrem Umfeld pflegen. Foto: awa cul spe dan lre sab pzi

    Ehrenamtliche und selbstständig Tätige können Pflegebedürftige mit Beginn des neuen Jahres einfacher unterstützen. Die Kosten könnten Pflegebedürftige bei der Pflegeversicherung jetzt abrechnen, wie Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) mitteilte.

    "Gerade jetzt während der Corona-Pandemie wird besonders deutlich, wie wichtig Hilfe aus der Nachbarschaft, von Freunden und Bekannten für ältere und pflegebedürftige Menschen sein kann. Deshalb sollen nun auch diese Hilfen im Rahmen des Entlastungsbetrages mit bis zu 125 Euro monatlich berücksichtigt werden können", erläuterte die Ministerin.

    Diese Ansprüche haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1

    Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 1, die zu Hause betreut und gepflegt werden, haben demnach einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Damit Pflegebedürftige diesen bislang abrechnen konnten, musste es sich aber um anerkannte Angebote von Trägern handeln. Weil das bestehende Angebot die steigende Nachfrage nicht decken könne, sei eine Vereinfachung geschaffen worden, hieß es von Seiten des Gesundheitsministeriums.

    Die Anforderungen an Ehrenamtliche und selbstständig tätige Einzelhelfer seien unterschiedlich. Ehrenamtliche benötigten in erster Linie eine kostenlose Basisschulung. Selbstständige müssten eine entsprechende Qualifikation nachweisen.

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