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Mehrere Städte in Bayern wollen auch Böllern auf Privatgrundstücken verbieten

Silvester 2020

Mehrere Städte in Bayern wollen auch Böllern auf Privatgrundstücken verbieten

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    Ein Jahreswechsel ganz ohne Rakete und Böller? Zumindest in einigen Städten soll dies Wirklichkeit werden. In den anderen wird es aber auch kein Silvester wie andere zuvor.
    Ein Jahreswechsel ganz ohne Rakete und Böller? Zumindest in einigen Städten soll dies Wirklichkeit werden. In den anderen wird es aber auch kein Silvester wie andere zuvor. Foto: Roberto Pfeilm dpa

    Keine Silvesterpartys, keine Böller auf öffentlichem Grund und kein Anstoßen um Mitternacht auf der Straße: Auch in der Silvesternacht gelten im Freistaat das Alkoholverbot und die nächtliche Ausgangsbeschränkung ab 21.00 Uhr. Die Zugänge in den Krankenhäusern seien weiterhin besorgniserregend, sagte ein Sprecher des Bayerischen Innenministeriums am Montag. Um Leben zu schützen, solle kein unnötiges Risiko eingegangen werden. (Lesen Sie auch: "Scheale" statt Böllern: Warum Allgäuer an Silvester Kuhglocken einsetzen wollen)

    Draußen angestoßen werden darf um Mitternacht grundsätzlich nur auf einem privaten Grundstück, etwa im eigenen Garten oder auf dem Balkon. Das Abbrennen oder Mitführen von Pyrotechnik ist in der Silvesternacht auf "publikumsträchtigen Plätzen" untersagt - welche damit gemeint sind, müssen die Kommunen jeweils festlegen. Doch manchen bayerischen Städten geht das nicht weit genug, sie wollen auch das Böllern auf privaten Grundstücken untersagen. Ein Überblick über die Beschränkungen und die Maßnahmen in einigen großen Städten:

    MÜNCHEN: Die Landeshauptstadt weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk nach der Corona-Verordnung "kein triftiger Grund" sei, um die eigene Wohnung zu verlassen. Wer in München innerhalb des Mittleren Rings wohnt, muss zusätzlich auf laute Böller verzichten. Klassische Kracher ohne Lichteffekte dürften in diesem Gebiet im Zentrum der Millionenstadt auch auf Privatgrundstücken nicht gezündet werden, erklärte ein Sprecher der Stadt. Das Münchner Polizeipräsidium will in Stadt und Landkreis München mindestens 300 zusätzliche Beamte einsetzen, um die strengen Vorschriften rund um den Jahreswechsel zu kontrollieren.

    NÜRNBERG: In Nürnberg soll es an Silvester ein Feuerwerksverbot im gesamten Stadtgebiet inklusive der Privatflächen geben. Das Böllerverbot soll in einer entsprechenden Allgemeinverfügung festgeschrieben werden - dann dürfen die Bürger auch nicht in ihrem Garten oder auf dem Balkon Pyrotechnik zünden. Die Stadt begründet dies einerseits mit den hohen Corona-Infektionszahlen und der damit verbundenen kritischen Lage in den Kliniken, andererseits mit dem hohen Verletzungs- und Brandrisiko durch das Feuerwerk. Im vergangenen Jahr habe es an Silvester binnen zwölf Stunden im Vergleich zu anderen Tagen zusätzlich 186 Notfalleinsätze und 90 Einsätze mehr für die Feuerwehr gegeben.

    Erlaubt bleibt in der Frankenmetropole nur noch Kinderfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Knallerbsen. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts in Ansbach gab es bereits zwei Eilanträge gegen die Verfügung - allerdings waren diese eingegangen, bevor die Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt worden war. Das Gericht lehnte daher die Anträge ab, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Ob nach der erlassenen Allgemeinverfügung erneut Anträge eingehen, ist abzuwarten.

    Gericht kippt flächendeckendes Feuerwerkverbot in Augsburg

    AUGSBURG: In Augsburg hatte das Verwaltungsgericht letzte Woche ein solches von der Stadt ausgesprochenes flächendeckendes Feuerwerksverbot gekippt. Doch die Stadtverwaltung legte am Montag Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München ein. Die Stadt will es untersagen, pyrotechnische Gegenstände mit sich zu führen oder irgendwo in der 300 000-Einwohner-Stadt abzubrennen - auch auf privaten Flächen. "Aufgrund der hohen Kapazitätsbelastung im Uniklinikum und der Auslastung der Rettungsdienste ist dies erforderlich", sagt Ordnungsreferent Frank Pintsch.

    REGENSBURG: Die Oberpfälzer Stadt belässt es bei einem Feuerwerksverbot auf öffentlichen Flächen im Zentrum. Bereits Mitte November hatte die Kommune ein umfassendes Böllerverbot für die zum Weltkulturerbe ernannte Altstadt festgelegt. Während damals das Regensburger Böllerverbot über die Vorgaben anderer Städte hinausging, orientiert sich die Kommune nun an den Vorgaben der Staatsregierung in München von Mitte Dezember. Um dies durchzusetzen, würden Kontrollen durch die Polizei und den "Kommunalen Ordnungsservice" der Stadt durchgeführt, erklärt eine Sprecherin.

    INGOLSTADT: In der oberbayerischen Großstadt gibt es über die staatlichen Vorschriften hinaus wie im Vorjahr aus Brandschutzgründen ein Feuerwerksverbot in der Altstadt. Um die Vorschriften zu kontrollieren, werden auch jetzt wieder kommunale Mitarbeiter neben der Polizei unterwegs sein. "Im Vorjahr lag der Schwerpunkt auf einer Kontrolle des Feuerwerk-Abbrennverbotes in der Altstadt, heuer wird es die Kontrolle der Ausgangssperre sein", sagt Stadtsprecher Michael Klarner.

    Polizei Kempten: Müssen Streife losschicken, wenn wir zu Party gerufen werden

    BAMBERG: Die oberfränkische Stadt hatte bereits in der Vergangenheit auf dem Domplatz und an weiteren Orten ein Feuerwerksverbot. Wie ein Sprecher erklärt, sind nun die Lockdown-Regelungen des Freistaats deutlich strenger als jede bisherige kommunale Regelung. Insofern seien zusätzliche Vorschriften der Stadt nicht nötig.

    POLIZEI: Polizeipräsidien verweisen darauf, dass sie nicht ohne Anlass in den Wohngebieten nach großen, verbotenen Silvesterpartys suchen werden. Der Sprecher des Kemptener Präsidiums, Dominic Geißler, sagt aber, dass eine Streife losgeschickt werden müsse, wenn Bürger die Polizei riefen, weil in der Nachbarschaft zu groß gefeiert werde.

    "Anlasslose Kontrollen von Wohnungen sind nicht zulässig", betont auch Michael Siefener vom Innenministerium in München. Wenn es Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten gebe, müssten die Beamten vor Ort abwägen, ob sie in das Haus gehen dürfen. "Zum Betreten einer Wohnung bedarf es einer dringenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut wie die Gesundheit", erläutert der Ministeriumssprecher. Es komme bei solchen Einsätzen immer auch auf die Verhältnismäßigkeit an.

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