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München: Mann mit Wolfsmaske vergewaltigt Mädchen - Prozessbeginn

Missbrauch in Obergiesing

Prozess: Mann mit Wolfsmaske soll Vergewaltigungs-Opfer in München gezielt ausgesucht haben

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    Ein Mann, der nun vor Gericht steht, soll ein elf Jahre altes Mädchen im Münchner Stadtteil Obergiesing missbraucht haben.
    Ein Mann, der nun vor Gericht steht, soll ein elf Jahre altes Mädchen im Münchner Stadtteil Obergiesing missbraucht haben. Foto: Alexander Kaya (Archiv)

    Der Mann, der mit einer Wolfsmaske getarnt ein Mädchen in München vergewaltigt haben soll, hat sich sein Opfer nach Angaben der Staatsanwaltschaft möglicherweise gezielt ausgesucht. Wie es in der zu Prozessbeginn am Dienstag vor dem Landgericht München I verlesenen Anklage heißt, soll er das damals elf Jahre alte Kind schon vor der Tat im Juni 2019 in der S-Bahn beobachtet und fotografiert haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er an jenem Tag mit dem Vorsatz losfuhr, das Mädchen zu missbrauchen und dass er zu diesem Zweck auch die Wolfsmaske dabei hatte.

    Anwalt räumt in München ein, dass Angeklagter Mädchen beobachtete

    Der Anwalt des heute 45-jährigen Mannes räumte ein, dass sein Mandant das Mädchen im Vorfeld beobachtet und fotografiert hatte, bestritt aber den Vorsatz zur Tat. Der Entschluss, das Kind zu vergewaltigen, sei spontan gefallen. "Es gab so ein gewisses Hin- und Her: Soll ich? Soll ich nicht?"

    Ansonsten räumte der Angeklagte die Vorwürfe über seinen Anwalt weitgehend ein. "Mit einer Entschuldigung lässt sich das Geschehene nicht wieder gutmachen. Er möchte aber, soweit das möglich ist, aufrichtig um Verzeihung bitten."

    Mann soll Mädchen in Obergiesing in Gebüsch gezerrt haben

    Der Mann soll das Kind im Münchner Stadtteil Obergiesing in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer sexuell missbraucht haben. Laut Anklage drohte er damit, das Mädchen und ihre Eltern zu töten, sollte es die Polizei rufen.

    Der Mann befand sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs, weil er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft ist. Er durfte unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zu seiner Arbeitsstelle fahren. Auf diesem Weg, so räumte er gleich nach der Tat ein, fiel er über das Kind her. "Die Ursache, wie es dazu kommen konnte, muss kritisch hinterfragt werden", sagte sein Anwalt Adam Ahmed. "Welche Kontrollmaßnahmen gab es? Welche Fachgespräche gab es?"

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