Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Nach Söder-Ankündigung zu Impfpflicht: Lauterbach mit scharfer Kritik

Impfpflicht für Pflegekräfte

Nach Söder-Ankündigung zu Impfpflicht: Lauterbach mit scharfer Kritik

    • |
    • |
    Karl Lauterbach reagiert auf Markus Söder: "Laxe Vollzugsregeln der einrichtungsbezogenen Impfpflicht können nicht nur das Leben der älteren Menschen mit schwachem Immunsystem gefährden."
    Karl Lauterbach reagiert auf Markus Söder: "Laxe Vollzugsregeln der einrichtungsbezogenen Impfpflicht können nicht nur das Leben der älteren Menschen mit schwachem Immunsystem gefährden." Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Ankündigung Bayerns kritisiert, die gesetzliche Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen vorerst nicht umzusetzen. "Laxe Vollzugsregeln der einrichtungsbezogenen Impfpflicht können nicht nur das Leben der älteren Menschen mit schwachem Immunsystem gefährden", sagte der SPD-Politiker am Montag.

    "Dazu gefährden sie auch die Glaubwürdigkeit von Politik." Es gehe um den Schutz von Patienten und Heimbewohnern. "Auch die bayerische Landesregierung sollte das beschlossene Gesetz ernst nehmen", mahnte Lauterbach.

    Markus Söder will "großzügigste Übergangsregelungen" bei Impfpflicht schaffen

    Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zuvor gesagt, es werde "großzügigste Übergangsregelungen" bei der Impfpflicht geben, was "de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft". Für wie viele Monate dies gelten solle, werde man dann sehen.

    Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.

    Lauterbach hatte bereits deutlich gemacht, dass das Gesetz gilt und dass er eine Verschiebung ablehnt. Der Bund könne den Ländern aber bei einem einheitlichen Vorgehen helfen, wie mit konkreten Umsetzungsproblemen umzugehen sei.

    Mehr zur Corona-Krise im Newsblog der Allgäuer Zeitung.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden