Im Prozess um eine Vergewaltigung nach Rollen- und Fesselspielen hat der Angeklagte die Aussage vor dem Landgericht München II verweigert. Er wollte sich am Donnerstag weder zu den Vorwürfen, noch zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern, wie seine Verteidigung mitteilte. Der 39-Jährige ist wegen besonders schwerer
, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung angeklagt - unter anderem, weil er das sogenannte Safeword einer Frau ignoriert und weitergemacht haben soll.Angeklagter verweigert die Aussage vor dem Landgericht München II
Die beiden hatten sich laut Staatsanwaltschaft zuvor schon häufiger zu einvernehmlichem Sex und Rollenspielen, bei denen es auch um Vergewaltigungsfantasien ging, getroffen. Für ihre Treffen hatten die beiden als Sicherheitsvorkehrung ein "Safeword" vereinbart. Demnach hatten sie sich darauf geeinigt, dass der Mann sofort aufhört, wenn die Frau "schwarzes Herz" sagt.
Bei einem Treffen in Egling (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) im Jahr 2022 soll die Sache dann aber aus dem Ruder gelaufen sein. Die Frau habe die sexuelle Beziehung zwar damals beenden wollen, sich aber zunächst nicht gewehrt, als der Mann sie gefesselt und geschlagen habe.
Als sie den Mann mit dem Safeword "schwarzes Herz" gebeten habe, aufzuhören, habe dieser das zunächst auch getan, habe sie dann aber erneut gepackt, gefesselt, geschlagen und vergewaltigt.
Vergewaltigung nach Rollen- und Fesselspielen: Mutmaßliches Opfer leide unter Panikattacken
Die Anwältin des mutmaßlichen Opfers beantragte zu Prozessbeginn, die Öffentlichkeit für die Aussage ihrer Mandantin auszuschließen. Die Frau leide "immer noch unter Panikattacken" und "psychisch nicht in der Lage" im Gerichtssaal auf den Angeklagten zu treffen.
Die Vernehmung sollte per Videoübertragung erfolgen. Der Angeklagte habe "unmittelbar nach der Tat versucht, die Zeugin zur Rücknahme der Anzeige zu zwingen", sagte ihre Anwältin. Seit November 2022 in sei die Frau in psychologischer Behandlung. Für den Prozess hat das Gericht vier Verhandlungstage angesetzt.