Die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Bayern (ARGE) hat in den vergangenen zehn Jahren zwei Kündigungen gegen Betreiber von Altenheimen im Freistaat ausgesprochen. "Eine Kündigung des Versorgungsvertrages gilt als letztes Mittel der möglichen vertragsrechtlichen Maßnahmen", sagte eine Sprecherin der ARGE auf Anfrage.
Seniorenheim in Schliersee