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Schweinfurt: Nach Autobahn-Brücken-Einsturz auf A7 fordern Anwälte Freispruch für angeklagte Ingenieure

Verteidiger fordern Freispüche

Verteidiger fordern Freisprüche für Ingenieure nach Brückeneinsturz

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    2016 stürzt die Schraudenbach-Talbrücke der A7 ein. Der Prozess läuft immernoch. Verteidiger fordern Freisprüche für die angeklagten Ingenieure.
    2016 stürzt die Schraudenbach-Talbrücke der A7 ein. Der Prozess läuft immernoch. Verteidiger fordern Freisprüche für die angeklagten Ingenieure. Foto: Hajo Dietz, dpa (Archiv)

    Die mit dem Traggerüst einer eingestürzten Autobahnbrücke befassten Ingenieure tragen nach Ansicht ihrer Verteidigungen keine Schuld an dem Unglück. Die 49, 59 und 65 Jahre alten Angeklagten seien daher freizusprechen, sagten ihre Anwälte in ihren Plädoyers am Mittwoch vor dem Landgericht Schweinfurt. Der neue Prozess beginnt sieben Jahre nach dem Fall.

    Anwälte fordern Freispruch für angeklagte Ingenieure

    "Es ist absolut tragisch, was sich am 15. Juni 2016 ereignet hat", betonte die Verteidigerin des 65-Jährigen. Damals war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 bei Werneck (Landkreis Schweinfurt) eingestürzt, als gerade 1500 Tonnen Beton eingefüllt waren. Ein Bauarbeiter starb, 14 wurden verletzt.

    Nach der Beweisaufnahme und dem aus Sicht aller Verteidiger untauglichen Gutachten eines Bausachverständigen sei man meilenweit von der Wahrheit entfernt, warum das Brückenteil zusammenbrach, argumentierte der Anwalt des 49-Jährigen.

    Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten fahrlässiges Handeln vor

    Die Staatsanwaltschaft hatte sich am Vortag für Haftstrafen für die drei Männer ausgesprochen, ausgesetzt zur Bewährung. Sie wirft den Angeklagten fahrlässige Tötung in einem Fall sowie fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor.

    Laut Staatsanwaltschaft wurde die Tragfähigkeit des Gerüstes vom Statiker gar nicht berechnet - und dieser Mangel fiel den mit der Prüfung der Statik beauftragten Ingenieuren auch nicht auf. Sie hätten fahrlässig gehandelt beziehungsweise sich gar nicht mit dem Projekt beschäftigt.

    Die Angeklagten selbst sehen die Schuld dagegen bei den beteiligten Baufirmen und gehen von Ausführungsfehlern der Bauleute aus. "Da ist Mist gebaut worden", sagte der Anwalt des 59-Jährigen.

    Das Urteil soll noch an diesem Mittwochnachmittag folgen.

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