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So funktionieren ab Montag die Schnelltests in den Kindergärten

Corona-Pandemie

So funktionieren ab Montag die Schnelltests in den Kindergärten

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    Ab Montag bekommen Eltern von Kindergartenkindern kostenlose Selbsttests vom Freistaat.
    Ab Montag bekommen Eltern von Kindergartenkindern kostenlose Selbsttests vom Freistaat. Foto: Zacharie Scheurer, dpa (Symbolfoto)

    Die meisten Kitas laufen jetzt wieder im Regelbetrieb und ab Montag bietet der Freistaat Eltern nun kostenlose Selbsttests für ihre Kinder an. Am Mittwoch informierte das Sozialministerium über das genauere Prozedere, hier gibt es jetzt weitere Details:

    Wie kommen die Eltern an die Tests für Kita-Kinder?

    Das Sozialministerium hat am Mittwoch ein Muster für einen Bezugsschein an die Kommunen gemailt, die dieses zusammen mit einer Ausfüllhilfe an die Träger weiterleiten. Die ausgedruckten und von der Kita ausgefüllten Berechtigungsscheine können die Eltern dann in einer Apotheke kostenlos einlösen. Sie bekommen dafür zehn Test-Kits. "Möglicherweise hat aber noch nicht jede Apotheke nach den Pfingstferien eine ausreichende Menge an geeigneten Selbsttests vorrätig, es wird diesbezüglich um Geduld gebeten", teilte das Sozialministerium am Mittwoch mit.

    Was einen Test als geeignet auszeichnet, dazu machte die Pressestelle keine weiteren Angaben. Das Gesundheitsministeriums bestätigte inzwischen, dass es die Auswahl der Selbsttests in die Hände des Apothekenpersonals lege, nach Informationen unserer Redaktion wurden zusammen mit dem Bayerischen Apothekerverband (BAV) die Ausgaberegeln so festgelegt, dass es letztlich möglicherweise wenig Handlungsspielraum gibt. „Wer hier jetzt eine Gelegenheit wittert, seine Ladenhüter loszuwerden, hat sich vermutlich zu früh gefreut. Nicht jeder Test kann abgegeben werden“, schreibt die Deutsche Apotheker Zeitung und beruft sich auf ein Infoschreiben des BAV.

    Wie oft kann ein Berechtigungsschein für einen Selbsttest abgeholt und eingelöst werden?

    Pro Kind kann die Einrichtung insgesamt zwei Berechtigungsscheine im Abstand von fünf Wochen ausgeben. Das Sozialministerium erklärt dazu: "Der Berechtigungsschein besteht aus zwei Teilen: Ein Teil des Berechtigungsscheins verbleibt nach der Abholung der Selbsttest-Kits in der Apotheke. Der andere Teil soll von den Eltern nach der Einlösung und Gegenzeichnung in der Apotheke an die Kita zurückgegeben werden. Der zweite Berechtigungsschein wird erst ausgegeben, wenn der erste Berechtigungsschein an die Kita zurückgegeben wurde."

    Corona-Test für Kinder: Welche Tests werden ausgegeben?

    Die Corona-Tests, die es mit dem Gutschein gibt, müssen laut Gesundheitsministerium entweder eine Sonderzulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel oder Medizinprodukte (BfArM) oder eine von einer benannten Stelle evaluierte CE-Kennzeichnung mit Nummer haben – dieses Kriterium müssen alle Laientests erfüllen, die in Deutschland verkauft werden. Für die bayerischen Kitakinder-Tests gilt laut Gesundheitsministerium aber auch: Sie müssen nach Herstellerangaben für die Testung von Kindern ab null Jahren bestimmt sein.

    Der BAV empfiehlt laut Deutscher Apotheker Zeitung einen Nasenbohrertest, der dieses Kriterium erfülle. Er hat vom BfArM am 1. April die Sonderzulassung erhalten. Das Gesundheitsministerium hatte bisher seine Zurückhaltung für kostenlose Laientests für Kitakinder damit begründet, dass „erst seit kurzem Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung (Selbsttests) auch für jüngere Kinder unter sechs Jahren zugelassen“ seien.

    Gibt es Altersfreigaben für Selbsttests?

    Laut BfArM ist jeder Selbsttest mit Sonderzulassung auch für die Testung an Kindern geeignet. Die Behörde hat zusammen mit dem Robert-Koch-Institut einen Leitfaden für Eltern herausgebracht, wie sie Kinder mit den unterschiedlichen Abstrichmethoden testen können. Die Sensitivität werde nicht nach Alter evaluiert, heißt es. Nur bei der Gebrauchstauglichkeit spiele das Alter eine Rolle. Bei Kindern sollen Eltern die Tests durchführen, steht in den Packungsbeilagen der Selbsttests.

    Ansonsten gibt es keine Altershinweise. Das ist auch in der des Nasenbohrertest so, der vom BAV empfohlen und dem Bayerischen Städtetag als Test für die Kitakinder angekündigt wurde. Der Hersteller wirbt aber in einer Pressemitteilung explizit damit, „derzeit der einzige Test auf dem Markt“ zu sein, „der Leistungsdaten für die Nutzung bei Kindern einschließlich Säuglingen hat“.

    Wie oft und wann soll das Kind getestet werden?

    Das Sozialministerium empfiehlt eine möglichst gleichmäßige Verteilung der beiden Tests über die Woche, zum Beispiel einen Test am Montag und einen am Donnerstag. (Lesen Sie auch: Maskenpflicht und Corona-Tests: Welche Regeln für Schüler nach den Pfingstferien gelten)

    Ist die Testung für Kita-Kinder verpflichtend?

    Nein, die Selbsttests sind für nicht eingeschulten Kinder freiwillig. Der Test wird daheim durchgeführt. Das Testergebnis muss weder in der Kita noch beim Gesundheitsamt vorgelegt werden.

    Gilt dieser Corona-Test auch, damit ein Kind mit Schnupfen wieder in die Kita darf?

    Nein, ein Selbsttest reicht hier als Nachweis nicht aus. Es muss ein professioneller Schnelltest oder ein PCR-Test bei einem Testzentrum oder bei einem Arzt durchgeführt werden.

    Was geschieht bei einem positiven Corona-Testergebnis?

    Das Kind darf nicht in die Kita gehen und das Ergebnis muss mit einem PCR-Test überprüft werden. Ist dieser ebenfalls positiv, muss das Gesundheitsamt verständigt werden, das dann individuell entscheidet, welche Quarantänebedingungen für das Kind und die Gruppe gelten. (Lesen Sie auch: Impfgipfel: Corona-Impfungen für Kinder ab 7. Juni)

    Selbsttests für Kinder: Was gilt in Kindertagespflegestellen?

    Hierzu teilt das Sozialministerium am Mittwoch im Newsletter mit:

    • Der Berechtigungsschein wird vom örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) ausgefüllt und mit einem Stempel versehen.
    • Die Kindertagespflegepersonen erhalten die ausgefüllten Berechtigungsscheine über das für sie zuständige Jugendamt. Sie können zwei Berechtigungsscheine pro Kind an die Eltern der von ihnen betreuten Kinder im Abstand von fünf Wochen weitergeben.
    • Auch hier verbleibt ein Teil des Berechtigungsscheins nach der Abholung der Selbsttest-Kits in der Apotheke. Der andere Teil soll von den Eltern nach der Einlösung über die Kindertagespflegeperson an das Jugendamt zurückgegeben werden. Der zweite Berechtigungsschein wird erst ausgegeben, wenn der erste Berechtigungsschein an die Ausgabestelle zurückgegeben wurde.

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